13-12-2001, 08:58
In der Verhandlung gegen die Herren Molon und Thal erging am gestrigen Abend folgendes Urteil:
Der Angeklagte Thal ist seit dem gestrigen Tage nicht länger als Buerger der Stadt Britain anzusehen. Er wurde wegen seiner üblen Taten sowie frevelhafter Missachtung des hohen Gerichts für vogelfrei erklärt. Auf Aussetzung eines Kopfgeldes wurde verzichtet, dennoch wird jeder ehrbare Buerger angehalten,Thal keinen Unterschlupf innerhalb der Stadtmauern zu gewähren und ihn notfalls auch mit Waffen aus der Stadt zu vertreiben.
Von einer Verurteilung des Herren Molon wurde abgesehen und die Verhandlung gegen ihn auf den mittleren Tag der nächsten Woche verschoben.
Die Verhandlung gegen den Bürger Ceverantes Leon fand trotz Abwesenheit der Beteiligten dennoch statt und erbrachte folgendes Urteil:
Der Angeklagte hat sich innerhalb von zwei Tagen öffentlich mittels eines in den Schrifthallen verfassten Textes bei der Geschädigten für sein lästerliches Verhalten zu entschuldigen. Desweiteren hat er innerhalb der selben Frist ein Strafgeld in Höhe von 4000 Goldstuecken zur Entschädigung für das bei Strafe verbotene Tragen von voller Waffenkleidung innerhalb der Stadtmauern einem Richter oder dem Ratsmitglied Thorus zu übergeben.
Diese Urteile sind ab sofort vollstreckt und nicht anfechtbar.
gez.
Tarnum
Richter des hohen Gerichts
*Siegel der Stadt Britain*
Der Angeklagte Thal ist seit dem gestrigen Tage nicht länger als Buerger der Stadt Britain anzusehen. Er wurde wegen seiner üblen Taten sowie frevelhafter Missachtung des hohen Gerichts für vogelfrei erklärt. Auf Aussetzung eines Kopfgeldes wurde verzichtet, dennoch wird jeder ehrbare Buerger angehalten,Thal keinen Unterschlupf innerhalb der Stadtmauern zu gewähren und ihn notfalls auch mit Waffen aus der Stadt zu vertreiben.
Von einer Verurteilung des Herren Molon wurde abgesehen und die Verhandlung gegen ihn auf den mittleren Tag der nächsten Woche verschoben.
Die Verhandlung gegen den Bürger Ceverantes Leon fand trotz Abwesenheit der Beteiligten dennoch statt und erbrachte folgendes Urteil:
Der Angeklagte hat sich innerhalb von zwei Tagen öffentlich mittels eines in den Schrifthallen verfassten Textes bei der Geschädigten für sein lästerliches Verhalten zu entschuldigen. Desweiteren hat er innerhalb der selben Frist ein Strafgeld in Höhe von 4000 Goldstuecken zur Entschädigung für das bei Strafe verbotene Tragen von voller Waffenkleidung innerhalb der Stadtmauern einem Richter oder dem Ratsmitglied Thorus zu übergeben.
Diese Urteile sind ab sofort vollstreckt und nicht anfechtbar.
gez.
Tarnum
Richter des hohen Gerichts
*Siegel der Stadt Britain*