16-01-2002, 05:35
*ein herold betritt die schritthalle und geht zu dem schreiber hinüber.er überreicht ihm 6 briefe mit den namen der gardisten und sagt kurz:
"gebt diese briefe an die sechs mannen welche die rüstung der garde tragen. es ist äusserst wichtig, drum verliert sie nicht."
der schreiber nickt knapp und verstaut die briefe in einem schubwach des schreibtisches.*
gardisten britains,
diese briefe wurden verfasst um einen einheitlichen weg für die garde zu bereiten welcher nun gesetz ist.
gardisten treten grundsätzlich mindestens zu zweit ihren dienst an. ein einzelner gardist hat keine befugnisse das gesetz zu vertreten. der name des begleiteten gardisten wird grundsätzlich im dienstbuch niedergeschrieben.
die gardisten sind angehalten die etikette zu wahren. mit freundlichkeit und unterschwelliger autorität wird den bürgern britains gegenübergetreten.
ein gardist ist aufgefordert eine schwichtung des geschehens zu erreichen. die mittel mit denen er vorgehen sollte wird von dem augenblick entschieden:
streitereien und mindere gewalt (ohrfeigen):
die personen werden voneinander getrennt und es soll sichergestellt werden das sie sich in der nächsten zeit nicht wieder aufeinander losgehen können. eine klärung des problems wäre erwünscht.
mindere kampfhandlung (waffenlose gerangel):
sofortiges eingreifen ist erforderlich. auch die beidwillige zustimmung zum boxkampfe ist innerhalb der stadt nur in der trainingshalle erlaubt und sollte sofort ohne weitere fragen unterbunden werden. die beteiligten personen sollten auseinandergebracht werden und bei verdacht auch einen wiederholten angriff einer oder beider personen sollten diese zu einem stadtor gebracht und aufgefordert werden die stadt eine stunde lang nicht zu betreten um sich zu besinnen.
ein verstoss gegen diese ruhestunde wird mit einer verweisung über nacht ausserhalb der stadtmauern bestraft. sollte die person auch dieser weisung nicht folgen wird sie für eine stunde inhaftiert werden, da sie scheinbar schändliches in der stadt plant. nach dieser stunde sollte die inhaftierte person ohne weiteres freigelassen werden.
grössere kampfhandlung (kampf mit waffen aller arten):
die garde ist verpflichtet ohne umschweife einzugreifen und die kampfhandlungen zu beenden. jeder der nach einer deutlichen aufforderung der garde, die waffen niederzulegen nicht folge leistet, wird als gefahr betrachtet und notfalls mit hilfe von waffengewalt von seinem gegner getrennt. ein niederschlagen eines streiters welcher seine waffe nicht wegsteckt oder die gardisten angreift ist wohl eine notwendigkeit. sobald die seiten ihre kampfhandlungen einstellten oder dazu gewungen wurden sie einzustellen, werden alle betroffenen und bereitwillige zeugen in die gardisterei begleitet um dort ihre aussagen niederzuschreiben. eine aussage zu machen ist eine freiwillige tat der betroffenen. ein bewaffneter kampf in der stadt wird durch die garde vor gericht gebracht. eine aussage könnte die eigene person vor gericht entlasten, worauf die gardisten die betroffenen hinweisen sollten.
versuchter mord (bewaffneter angriff auf unbewaffnete):
die garde ist verpflichtet, egal unter welchen umständen, die handlung zu unterbinden. die bewaffnete person sollte entwaffnet und eine flucht ausgeschlossen werden. täter und opfer sollten freundlich angewiesen haben eine aussage niederzuschreiben oder, im falle das man nicht schreiben kann, durch einen gardisten niedergeschrieben. der täter sollte in kerkergewarsam bleiben bis der oberst, ein adeliger britains oder ein richter sich der sache annimmt und die freilassung beantragt.
ein mordanschlag wird durch die garde vor gericht getragen.
fluchtversuch und/oder gewalthandlungen gegen die garde:
bei einem fluchtversuch oder gewalt gegen die garde handelt es sich um eine tat gegen das gesetz. eine solche person wird unter anwendung aller möglichkeiten festgenommen und wird in den kerker überführt. eine aussage des betreffenden wäre von vorteil und sollte angeboten werden. die person wird dann überprüft nach gründen für die flucht. diese gründe können vergangene taten sein oder vorherige flucht vor der garde. gibt es deutliche anzeichen das es sich um einen verbrecher handelt wird er im kerker bleiben bis die richterschaft sich dieser person bemächtigt. handelt es sich um keinen verdächtigen sollte der flüchtige nach kürzester zeit freigelassen werden und ein eintrag über den betreffenen wird angelegt. ein angriff auf die garde erfordert eine schriftliche stellungnahme in form einer aussage der person. nach beschauung der stellungnahme wird entschieden ob es sich um eine mögliche gefahr für die bürger britains handelt. wenn dem so ist wird die person im kerker verweilen müssen bis sich die gerichtbarkeit , ein adeliger britains oder der oberst der garde sich seiner annimmt und die freilassung anordnet. handelt es sich bei dem angriff um ein missverständnis oder eine tat welche sich nicht als gefhr für die stadt darbietet wird er umgehens freigelassen.
heimliche gestalten (getragene helme und masken):
eine solche person sollte angesprochen werden und aufgefordert werden sich zu erkennen zu geben. auch das gesicht versteckende, grosse hüte in gebäuden wie der taverne sind untersagt. diese personen haben die wahl dem ersuchen der garde nicht nachzugehen, doch werden dann von der garde zu den stadttoren gebracht und aufgefordert diese nicht vermummt zu betreten. weiteres betreten der stadt mit helm oder maske ist ein zeichen das die person etwas niederträchtiges plant. in diesem fall sollte die person erneut aus der stadt geworfen werden, oder im fall eines schweren verdachtes unter beobachtung gestellt, oder im beisein eines hauptmanns oder des obersts auch der maskierung entledigt und/oder inhaftiert.
waffen, gefährliche tiere und kampfzauberei innerhalb der stadt:
das offene tragen von kampfbereiten waffen ist verboten und sollte unterbunden werden. falls die person sich nicht bereitwillig zeigt hat die garde die pflicht sie zu entwaffnen. der name der person wird notiert und die waffe in einer kiste im kerker untergebracht. dort kann die person sie ab dem nächsten tage durch einen gardisten zurückerstatten lassen. im falle von gefährlichen tieren wie bären, wird die person angehalten diese sofort aus der stadt zu schaffen oder in einem stall zur verwarung zu übergeben. wird dem nicht nachgegangen hat die garde das recht diese tiere zu erschlagen. im falle von kämpferischer magie auf personen welche wunden erzeugt wird verfahren wie bei einem mordversuch. handelt es sich um erstarrungszauber und ähnliches wird jegliche zauberei unterbunden und die person für eine stunde aus der stadt verwiesen um über sein tun nachzudenken.
diese vorgehensregeln sind unter allen umständen zu folgen. eine zuwiederhandlung dieser gardegesetze wird mit einem tag besinnungshaft geahndet und bei wiederholung durch einen rauswurf aus der garde gestärkt.
begeht der gardist innerhalb oder ausserhalb seines dienstes eine straftat wird das gerichtsurteil doppelt so schwer ausfallen als bei einem normalen bürger der stadt.
alle gardisten sind verpflichtet dieses schreiben zu unterzeichen und es an den schreiber zurückzugeben. mit der unterschrift bestätigt der gardist seine volle kenntnis über diese gesetze und das er sich ihrer jederzeit im dienst bewusst ist.
*herzögliches siegel*
*saubere, geschwungene unterschrift*
herzog jarl von britain
"gebt diese briefe an die sechs mannen welche die rüstung der garde tragen. es ist äusserst wichtig, drum verliert sie nicht."
der schreiber nickt knapp und verstaut die briefe in einem schubwach des schreibtisches.*
gardisten britains,
diese briefe wurden verfasst um einen einheitlichen weg für die garde zu bereiten welcher nun gesetz ist.
gardisten treten grundsätzlich mindestens zu zweit ihren dienst an. ein einzelner gardist hat keine befugnisse das gesetz zu vertreten. der name des begleiteten gardisten wird grundsätzlich im dienstbuch niedergeschrieben.
die gardisten sind angehalten die etikette zu wahren. mit freundlichkeit und unterschwelliger autorität wird den bürgern britains gegenübergetreten.
ein gardist ist aufgefordert eine schwichtung des geschehens zu erreichen. die mittel mit denen er vorgehen sollte wird von dem augenblick entschieden:
streitereien und mindere gewalt (ohrfeigen):
die personen werden voneinander getrennt und es soll sichergestellt werden das sie sich in der nächsten zeit nicht wieder aufeinander losgehen können. eine klärung des problems wäre erwünscht.
mindere kampfhandlung (waffenlose gerangel):
sofortiges eingreifen ist erforderlich. auch die beidwillige zustimmung zum boxkampfe ist innerhalb der stadt nur in der trainingshalle erlaubt und sollte sofort ohne weitere fragen unterbunden werden. die beteiligten personen sollten auseinandergebracht werden und bei verdacht auch einen wiederholten angriff einer oder beider personen sollten diese zu einem stadtor gebracht und aufgefordert werden die stadt eine stunde lang nicht zu betreten um sich zu besinnen.
ein verstoss gegen diese ruhestunde wird mit einer verweisung über nacht ausserhalb der stadtmauern bestraft. sollte die person auch dieser weisung nicht folgen wird sie für eine stunde inhaftiert werden, da sie scheinbar schändliches in der stadt plant. nach dieser stunde sollte die inhaftierte person ohne weiteres freigelassen werden.
grössere kampfhandlung (kampf mit waffen aller arten):
die garde ist verpflichtet ohne umschweife einzugreifen und die kampfhandlungen zu beenden. jeder der nach einer deutlichen aufforderung der garde, die waffen niederzulegen nicht folge leistet, wird als gefahr betrachtet und notfalls mit hilfe von waffengewalt von seinem gegner getrennt. ein niederschlagen eines streiters welcher seine waffe nicht wegsteckt oder die gardisten angreift ist wohl eine notwendigkeit. sobald die seiten ihre kampfhandlungen einstellten oder dazu gewungen wurden sie einzustellen, werden alle betroffenen und bereitwillige zeugen in die gardisterei begleitet um dort ihre aussagen niederzuschreiben. eine aussage zu machen ist eine freiwillige tat der betroffenen. ein bewaffneter kampf in der stadt wird durch die garde vor gericht gebracht. eine aussage könnte die eigene person vor gericht entlasten, worauf die gardisten die betroffenen hinweisen sollten.
versuchter mord (bewaffneter angriff auf unbewaffnete):
die garde ist verpflichtet, egal unter welchen umständen, die handlung zu unterbinden. die bewaffnete person sollte entwaffnet und eine flucht ausgeschlossen werden. täter und opfer sollten freundlich angewiesen haben eine aussage niederzuschreiben oder, im falle das man nicht schreiben kann, durch einen gardisten niedergeschrieben. der täter sollte in kerkergewarsam bleiben bis der oberst, ein adeliger britains oder ein richter sich der sache annimmt und die freilassung beantragt.
ein mordanschlag wird durch die garde vor gericht getragen.
fluchtversuch und/oder gewalthandlungen gegen die garde:
bei einem fluchtversuch oder gewalt gegen die garde handelt es sich um eine tat gegen das gesetz. eine solche person wird unter anwendung aller möglichkeiten festgenommen und wird in den kerker überführt. eine aussage des betreffenden wäre von vorteil und sollte angeboten werden. die person wird dann überprüft nach gründen für die flucht. diese gründe können vergangene taten sein oder vorherige flucht vor der garde. gibt es deutliche anzeichen das es sich um einen verbrecher handelt wird er im kerker bleiben bis die richterschaft sich dieser person bemächtigt. handelt es sich um keinen verdächtigen sollte der flüchtige nach kürzester zeit freigelassen werden und ein eintrag über den betreffenen wird angelegt. ein angriff auf die garde erfordert eine schriftliche stellungnahme in form einer aussage der person. nach beschauung der stellungnahme wird entschieden ob es sich um eine mögliche gefahr für die bürger britains handelt. wenn dem so ist wird die person im kerker verweilen müssen bis sich die gerichtbarkeit , ein adeliger britains oder der oberst der garde sich seiner annimmt und die freilassung anordnet. handelt es sich bei dem angriff um ein missverständnis oder eine tat welche sich nicht als gefhr für die stadt darbietet wird er umgehens freigelassen.
heimliche gestalten (getragene helme und masken):
eine solche person sollte angesprochen werden und aufgefordert werden sich zu erkennen zu geben. auch das gesicht versteckende, grosse hüte in gebäuden wie der taverne sind untersagt. diese personen haben die wahl dem ersuchen der garde nicht nachzugehen, doch werden dann von der garde zu den stadttoren gebracht und aufgefordert diese nicht vermummt zu betreten. weiteres betreten der stadt mit helm oder maske ist ein zeichen das die person etwas niederträchtiges plant. in diesem fall sollte die person erneut aus der stadt geworfen werden, oder im fall eines schweren verdachtes unter beobachtung gestellt, oder im beisein eines hauptmanns oder des obersts auch der maskierung entledigt und/oder inhaftiert.
waffen, gefährliche tiere und kampfzauberei innerhalb der stadt:
das offene tragen von kampfbereiten waffen ist verboten und sollte unterbunden werden. falls die person sich nicht bereitwillig zeigt hat die garde die pflicht sie zu entwaffnen. der name der person wird notiert und die waffe in einer kiste im kerker untergebracht. dort kann die person sie ab dem nächsten tage durch einen gardisten zurückerstatten lassen. im falle von gefährlichen tieren wie bären, wird die person angehalten diese sofort aus der stadt zu schaffen oder in einem stall zur verwarung zu übergeben. wird dem nicht nachgegangen hat die garde das recht diese tiere zu erschlagen. im falle von kämpferischer magie auf personen welche wunden erzeugt wird verfahren wie bei einem mordversuch. handelt es sich um erstarrungszauber und ähnliches wird jegliche zauberei unterbunden und die person für eine stunde aus der stadt verwiesen um über sein tun nachzudenken.
diese vorgehensregeln sind unter allen umständen zu folgen. eine zuwiederhandlung dieser gardegesetze wird mit einem tag besinnungshaft geahndet und bei wiederholung durch einen rauswurf aus der garde gestärkt.
begeht der gardist innerhalb oder ausserhalb seines dienstes eine straftat wird das gerichtsurteil doppelt so schwer ausfallen als bei einem normalen bürger der stadt.
alle gardisten sind verpflichtet dieses schreiben zu unterzeichen und es an den schreiber zurückzugeben. mit der unterschrift bestätigt der gardist seine volle kenntnis über diese gesetze und das er sich ihrer jederzeit im dienst bewusst ist.
*herzögliches siegel*
*saubere, geschwungene unterschrift*
herzog jarl von britain