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Alt 19.11.2012, 12:43
#3
Munar Areu
Reisender
 
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Die Insel Cerinor wurde von Tycuahele erschaffen um als letzte Bastion im Kampf gegen die Dunkelelfen zu dienen. Sie gilt als Heiligtum der Silbernen und der Aufenthalt dort ist mit entsprechender Rücksichtnahme und Respekt zu gestalten.

Mit Kraft dem 25. Estif im Jahre 1309 der Menschen treten die folgenden Gesetze Ihrer Majestät, Königin Naurhinviel von Cerinor in Kraft.

Die Verfolgung der Straftaten auf Cerinor wird von der königlichen Wache ausgeführt und die Täter gemäß den Gesetzen vor den hohen Rat gestellt welche als Richter des Reiches dienen. Bei Vergehen gegenüber die Schöpferin Tycuahele richten die Sterntänzer der Silbernen, sollte kein Sterntänzer anwesend sein so übernimmt bei schweren Vergehen die Königin den Richterstand und bei kleineren Vergehen der hohe Rat von Cerinor.

Aufgrund der Erweiterung des Paktes der Kronen von Cerinor und Britannia wird die heilige Insel Cerinor dem Volk von Britannia geöffnet, dieses Recht gilt wie geschrieben für die Bürger des Herzogtums von Britain und die Gäste benötigen den Bürgerbrief des verbündeten Reiches.

Der oben genannte Passus tritt mit einem speziellen Dekret, unterzeichnet von Ihrer Majestät und dem hohen Rat von Cerinor in Kraft. Dieser Beschluss wird dann in der elfischen Heimat und dem Herzogtum von Britannia zum gesonderten Zeitpunkt verkündet.

Die königliche Garde von Cerinor besitzt folgende Privilegien:
  • Das offene Tragen von Waffen und Rüstungen auf der Insel so wie in Gegenwart Ihrer Majestät.
  • Die Festnahme von verdächtigen Personen die im Zusammenhang mit einer Straftat auf Cerinor verfolgt werden oder beim von hohen Rat unterstützten Hilfegesucht bei der Verfolgung von Straftätern verbündeter Reiche.
  • Durchsuchen von verdächtigen Personen nach verbotenen und gefährlichen Gegenständen.
  • Die königliche Wache ist zu jeglichen Kampfhandlungen befugt die zum Schutz des Reiches, Ihrer Bevölkerung und Autoritäten sowie Gästen dient.

Folgende Straftaten werden auf Cerinor als schwere Straftaten betrachtet und werden mit dem Tod bestraft:
  • Die Tötung eines elfischen Wesens, mit der Ausnahme von Dunkelelfen.
  • Huldigung von dunklen Gottheiten und Verehrung von Dämonen, wenn es verblendetes Gedankengut überschreitet. Umsetzung in Tat und Wort wird mit dem Tode bestraft.
  • Die Ausübung von Magie die nachweislich dafür verwendet wird andere Lebewesen vorsätzlich zu schädigen.
  • Die Schändung elfischer Heiligtümer, eine Auflistung ist im Anhang der Gesetgebung.

Folgende Verbrechen werden als mittlere Straftaten gesehen und können mit der Verbannung, körperlicher Züchtigung wie dauerhafter Beeinträchtigung geahndet werden:
  • Tötung eines humanoiden Wesens welches nicht dem elfischen Geschlecht entstammt. Ein weiteres Strafmaß kann das Reich definieren welchem das getötete Wesen entstammt.
  • Ketzerei gegen die Gottheit Tycuahele, Schöpferin des elfischen Volkes.
  • Die Ausübung der Magie ist auf Cerinor nur dem elfischem Geschlecht vom Geburtsrecht her gestattet, andere humanoide Lebewesen benötigen eine spezielle Erlaubnis durch die Autoritäten von Cerinor.
  • Das Markieren von Runen, so wie die Öffnung von Reisetoren wenn keine gesonderte Genehmigung des Rates vorliegt.
  • Tragen von Rüstungen und Waffen ohne die Bürgerrechte Cerinors, eine Ausnahme gilt für die Würdenträger der verbündeten Reiche.
  • Das Ankern von Schiffen die nicht unter dem Wappen Ihrer Majestät verkehren. Das Reisen nach Cerinor ist nur mit einer elfischen Fähre und dem Reisetor gestattet.
  • Das Töten von Tieren, die sich auf Cerinor aufhalten ist nur aus dem Grund der Selbstverteidigung gestattet. Solch ein Vorfall ist der Autorität gesondert zu melden welche die Rechtmäßigkeit prüft. Die Schändung des Leichnams durch den Abzug von Fellen und Häuten erhöht den Vorfall zu einer schweren Straftat und wird entsprechend geahndet.
  • Körperliche Gewalt gegen ein elfisches Wesen.
  • Entwendung elfischen Eigentums so wie deren Handelsgüter wenn der Handel nicht vom Rat abgesegnet wurde.
  • Lästerliche Rede gegen das Königshaus Ai’Reaw
Folgende Straftaten werden als leichtere Vergehen betrachtet und mit zeitweiliger Verbannung, leichterer Züchtigung und Goldstrafen geahndet:
  • Der Genuss von Alkohol und dessen Besitz so wie Verbreitung.
  • Der Handel mit verbotenen Gegenständen, dessen Liste sich im Anhang befindet.
  • Rauferein unter humanoiden Lebewesen, bei besonders schweren Ausmaß ist der Rat dazu berechtigt die schwere der Straftat nach eigenem Ermessen anzuheben.
  • Lästerung und Verunglimpfung lichterner und neutraler Gottheiten des Pantheons.


Sollte eine der genannten Straftaten unter Einfluss von Alkohol verübt worden sein so kann sich die Höhe des Strafmaßes verdoppeln, beziehungsweise eine Einordnung zur schweren Straftat ist möglich.

Als elfische Wesen werden das Volk der Hochelfen, Waldelfen und die elfische Pferderasse der Occloer betrachtet. Weitere elfische Völker mit der Ausnahme von Dunkelelfen sind ebenfalls in der Definition mit eingeschlossen.

Anhang

Heiligtümer des elfischen Volkes:
  • Tempel und heilige Orte der Göttin Tycuahele.
  • Das Schloss Ihrer Majestät als Gesandte der Silbernen.
  • Das Betreten der heiligen Insel Occlo wird als Schändung betrachtet, wenn diese ohne Genehmigung des Rates oder königlichen Hauses Ai’Reaw statt gefunden hat.

Liste der verbotenen Gegenstände:

Es ist Angehoerigen der oben als nicht elfischen Voelker deklarierten Rassen untersagt alchemistische Erzeugnisse die eine potentiell schadhafte Wirkung haben sind innerhalb der Stadtgrenzen von Cerinor bei sich zu fuehren oder zu nutzen..
Erzeugnisse aus elfischen, menschlichen und zwergischen Gebeinen so wie aus jenen des Volkes der Drachen.



[Die Gesetze sind unterzeichnet von der Königin Naurhinviel Ai’Rewa und dem hohen Rat von Cerinor]

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Geändert von Munar Areu (19.11.2012 um 13:12 Uhr). Grund: Korrektur Rechtschreibung
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