Gutes Benehmen wird im Zuge der "en formation" vermittelt. Hierbei gibt es Regeln, welche vom Ritter selbst, von der Herrin der Kammern oder auch allgemein Angesehen sind als gutes Benehmen.
1. Ein "Novice et Disciple en formation" trägt Sorge, dass die ihm anvertraute Kleidung und Ausrüstung sorgsam gepflegt und behandelt wird. Auch hat er auf Reinlichkeit zu achten.
2. Man achte darauf, dass in Gegenwart eines anderen niemals das Antlitz verhüllt sei, sodaß man ihn schauen möge und erkennen kann. In kalten Monaten sei eine Kopfbedeckung sicherlich von Nöten, doch sei diese in Gegenwart anderer offen zu tragen.
3. Trifft man auf eine Person, die einem nicht vertraut ist, so sei zunächst Name und auch der Lehnsherr zu nennen. Es gibt die Höflichkeit zum Anlasse sich auch beim Namen nennen zu können.
4. Durch sein Gebähren und Verhalten sollte man niemals einem anderen zur Last fallen, sondern selbst eine Stütze und Hilfe für andere darstellen. Die Offenbarung von Problemen und Herzensnöten sei im Kreise der Vertrauten zu bleiben.
5. Sich selbst oder andere unüberlegt in Gefahr zu bringen ist töricht und keine Tugend. Sein Leben jedoch für das eines Schwachen einzusetzen und sein Wissen und Können zu dessen Hilfe auszuschöpfen sei die Pflicht eines jeden ehrenhaften Kriegers.
6. Der innige Umgang mit dem anderen Geschlechte aus Zuneigung oder der Aufenthalt an verruchten und unsittlichen Orten sei nicht gebilligt, da es Mitgliedern der "en formation" keineswegs zuträglich ist und ihr Ziel zu lernen mindert und hemmt.
7. Das Betragen in Anwesenheit von hohen Persönlichkeiten sei immer vorbildlich. Ungefragt zu sprechen sei den Novices et Disciples en formation nicht gestattet. Bei Verstoß wird das kräftige Auswaschen des Mundes mit Seife sicher hilfreich sein.
8. Es sei Obrigkeiten so wie den Vertretern des Gesetzes folge zu leisten. Man prüfe selbst, ob eine im Mantel der Gerechtigkeit gehüllte Sache auch zu diesem Zwecke erfüllt wird. Sei sie nicht gerecht so möge man davon Abstand nehmen und den Lehnsherren unverzüglich informieren.
9. Ein "en formation" und angehender Ritter sei das Vorbild des gemeinen Volkes in edlem Tun und Handeln. Streben nach Ruhm und Ehre ist Lebensinhalt, doch nur zum Preise des eigenen Fleisses und Mutes und niemals auf Kosten anderer. Tapferkeit, Gerechtigkeit, Bescheidenheit, Rechtschaffenheit, Treue, Gnade und Schutz der Schwachen sind deine Tugenden.
10. Es sei zu Dienen dem Lehensherren treu und demütig, aber niemals in blindem Gehorsam. Die oberste Pflicht ist es seinen guten Ruf und seine Ehre rein zu halten und zu schützen.
11. In Erkenntnis auf drohendes Unrecht, schreite ein, doch soll der Sinn eher danach stehen zu schlichten, denn mit Drohungen und Waffengewalt die Personen einzuschüchtern.
12. Man stelle sich jederzeit auf die Seite der Schwachen und schütze die Unschuldigen, denn darin liegt wahre Ehre. Die Starken benötigen ein solch Hilfe nicht.
13. Gute Taten seien niemals zur Erlangung von Dankbarkeit oder gar Bewunderung zu leisten. Geben ohne Gegenleistung zu erwarten ist, wie es die Ehre jederzeit gebietet. Bescheidenheit ist eine Tugenden.
14. Auf dem Gute ist jegliche Art von Waffen zu führen oder zu tragen untersagt, es sei denn es handelt sich um Übungswaffen. Es sind keinerlei Übungen mit scharfen Waffen auf dem Gute gestattet.
15. Das Erscheinen zu den Lektionen sei immer pünktlich und gut vorbereitet. Den Worten des Lehrenden sei aufmerksam zu folgen. Die Ehre lernen zu dürfen birgt in sich sowohl Privileg als auch Pflicht.
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