22.10.2008, 17:31 |
|
|||
Registriert seit: 02 May 2007
Beiträge: 439
|
In allen Städten des Herzogtums, sowie in Moonglow, Yew und vor den Toren Khaz'Durs finden sich in den Farben des Herzogtums gekleidete Boten ein. Mit lauter Stimme verkünden sie:
Höret, höret! Mit sofortiger Wirkung gilt ab heute, dem 27. im Ronox im Jahre des Herrn 1295 im Herzogtum ein Kirchengesetz. Dieses Gesetz regelt folgende Punkte: 1. Als anerkannte Kleriker werden all jene betrachtet, die als Priester, Paladin oder in einem anderen Amt geweiht sind und im Dienst eines der folgenden Götter stehen: Glaron Alwyzz Adoria Aestifer Ludia Cunna Libanu Dem Namenlosen Nugar Tykene sowie die Religion um die Person Nephar Zusätzlich berücksichtigen die Gesetze die Gläubigen Loricas, indem jener als Kleriker Loricas betrachtet wird, der im Besitz der ihr geweihten Klinge ist. 2. Die oben genannten Personen haben im Herzogtum die folgenden Privilegien: * Das Recht, das Zeichen ihres Glaubens offen, auch vor der Herzogin zu tragen, auch wenn dies Waffen sind * Das Recht, überall im Herzogtum zu predigen und zu missionieren, mit Ausnahme anderen Göttern geweihter Orte und Gebäude * Immunität vor dem weltlichen Gesetz in leichten Straftaten und Glaubensangelegenheiten * Das Recht auf freie Rede, solange diese sich nicht lästerlich gegen die oben erwähnten Religionen, die Herzogsfamilie oder den König richten * Ein Kleriker darf an der Verhandlung gegen eines seiner Glaubenskinder in beratender Funktion teilnehmen * Kleriker dürfen nicht in Haft genommen, sondern nur dem zuständigen Gericht angezeigt werden * Paladine dürfen Straftäter festnehmen, um sie der Garde oder dem Glaubenstribunal zuzuführen 3. Gerichtsbarkeit: * In leichten weltlichen Straftaten besteht Immunität * Schwere weltliche Straftaten werden von einem durch die Herzogin berufenen weltlichen Gericht verhandelt * Kirchliche Straftaten werden vom Glaubenstribunal geahndet. 4. Glaubenstribunal: * Das Glaubenstribunal besteht aus drei jährlich von allen Klerikern der Insel gewählten Vertretern. Zur Wahl stellen lassen kann sich ein jeder, der oben genannten Bestimmungen entspricht. * Das Glaubenstribunal ist so lange beschlussfähig, solange mindestens einer der gewählten Vertreter anwesend ist. Sind die übrigen Vertreter abwesend, entscheidet der einzelne alleine * Das Glaubenstribunal verhandelt nur kirchliche Straftaten * Das Glaubenstribunal verhandelt nicht, was in die Zuständigkeit der Inquisition fällt Lang lebe die Herzogin! Lang lebe das Volk von Britannia! Anschließend heften die Herolde eine Abschrift der Gesetze an alle im Herzogtum befindlichen Marktbrettern. Dem Yewer Rat, dem Tribunal von Moonglow, den Wachen Khaz'Durs und der Wache am Handelsposten der Elfen wird ebenfalls eine Abschrift übergeben. |
|||
|