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Alt 12.09.2009, 17:34
An Bolwen von Britain
#1
Tard Omir
Reisender
 
Registriert seit: 19 Jul 2009
Beiträge: 77
Glaron zum Gruss Hochwohlgeboren von Britain,

auf Anraten von Fräulein Se'Dor richte ich eine Anfrage an Euch:

Es gibt auffällig viele freilaufende Ochsen in der Umgebung der Britainer Waldungen, sowie andere Nutztiere. Offenbar kümmern sich einige der örtlichen Bauern nicht ausreichend um Ihre Tiere.
Diese stören das Tiergefüge der freilebenden Wildtiere erheblich, oder sind sogar für Menschen eine Gefahr.

Ich schlage daher folgende Regelung vor.

Ochsen ausserhalb jeglicher Gatter dürfen ab sofort ohne Rückfrage erlegt werden.
Kühe, Schafe und andere Nutztiere die weiter als 500Schritt von einem Gehöft entfernt sind, dürfen ebenfalls sofort und ohne Rückfrage erjagt werden.
Ansprüche auf das Fleisch oder Leder der Tiere besteht für die ehemaligen Besitzer dann nicht mehr und es gibt auch kein Anrecht auf Ersatz des Tieres.
Ausgenommen sind jegliche Arten von Pferden, auch wenn diese aggresiv erscheinen ausser es bestünde direkte Gefahr für Leben und Gesundheit.

Sollte diese Regelung Eure Zustimmung finden, würde ich diese an den entsprechenden Plätzen öffentlich machen, sofern Ihr dies nicht in Eure Hände legen wollt.

Tard Omir
Hofjäger
Tard Omir ist offline  
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Alt 16.09.2009, 20:08
#2
Bolwen von Britannia
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 09 Oct 2003
Beiträge: 2.071
Glaron zum Gruße Herr Omir,

Nutztiere, die fernab menschlicher Siedlungen befindlich sind, dürfen natürlich auch gejagt werden, sofern sie nicht unter der Beaufsichtigung eines Hirten stehen.
Das Töten von Nutztieren auf Weidegründen oder Gehöften steht hingegen unter Strafe, somit könnt Ihr Eurem Vorschlag folgen.

Aggressive, augenscheinlich kranke Tiere aller Arten in den Wäldern sind unbedingt zu töten, um die Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen zu verhindern.
Reudige Pferde oder andere Tiere innerhalb der Stadtmauern stellen für unbewaffnete oder wehrlose Personen eine ernste Gefahr dar, auch diese Tiere sind zu töten, sollte der Besitzer nicht in der Lage sein, sein Tier zu einem Tierheiler zu bringen, oder nicht auffindbar sein.
Das vorsätzliche Mitführen gefährlicher oder unberechenbarer Tiere in den Städten des Herzogtums steht unter Strafe, hiervon ausgenommen sind Tiere, die sich im Besitz des Adels befinden.
Über eventuelle Ansprüche der Besitzer wird von der Gerichtsbarkeit entschieden.
Ratten und Ungeziefer sind zu tilgen, so sie sich vermehrt in den Strassen der Städte zeigen.
Die Kadaver von reudigen Tieren, die in den Städten erlegt wurden, dürfen nicht in Flüsse, Seen oder Brunnen geworfen werden. Das vorsätzliche Vergiften von Trinkwasser wird hart bestraft. Man verbrenne diese Kadaver stattdessen an einem geeigneten Ort.
Möge Glaron Euch allzeit behüten


Hochachtungsvoll

Bolwen von Britain
Baron von Britain
Oberst der herzoglichen Garde

Bolwen von Britannia ist offline  
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