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Alt 31.03.2009, 01:04
Kirchenrecht der heiligen Glaronskirche
#1
Kirche Glarons
 
Registriert seit: 22 Oct 2004
Beiträge: 13
*An den Türen der Kirche zu Britain und an vielen öffentlichen Plätzen im Herzogtum Britannia werden gut lesbar Aushänge angebracht.*

Kirchenrecht der Inquisition der heiligen Glaronskirche

Die hier aufgeführten Kirchenstrafen werden von den Vertretern der Inquisition gerichtet, das heisst von den Paladinen Glarons oder den
Inquisitoren selbst. Die Vergehen gehen über das Maß der einfachen Sünde hinaus, welche durch Beichte und Buße weiterhin von den Priestern beschieden werden sollen.
Die angegebenen Strafmaße sollen als Empfehlung verstanden werden, es obliegt der richtenden Person mit Glarons Hilfe eine gerechte Strafe zu sprechen, deren Härte der Tat in allen Belangen gerecht werde.
Bei der Verhängung von Körperstrafen sei die Konstitution des Angeklagten zu berücksichtigen, ebenso dürfen sie keinesfalls bei schwangeren Frauen angewandt werden. Halbwüchsige sind statt mit der Peitsche mit der Rute zu züchtigen.

Für unschuldig befundene Angeklagte sind in allen Belangen und öffentlich zu rehabilitieren !


Schwerste Vergehen gegen das Glaubensrecht (Richtende Person: Inquisitoren)

Auf schwerste Vergehen gegen das Glaubensrecht der Glaronskirche steht der Tod durch das reinigende Feuer.

- schwere Ketzerei, unbelehrbare Häresie
- schwarzmagische Praktiken:
  • Beschwören untoter Kreaturen
  • unheilige Rituale mit menschlichen Leichen oder menschlichen Leichenteilen
  • das Sprechen von Flüchen auf Menschen, Tiere oder Gegenstände
  • Zaubertränke, die das Opfer mit einem Fluch oder einer Krankheit belegen
  • Menschenopfer und Ritualmorde
  • Dämonenkulte, Dämonenanbetung, Dämonenbeschwörungen, Gestaltwandlung in dämonische Wesenheiten


schwere Vergehen gegen das Glaubensrecht (Richtende Person: Inquisitoren)

- nachgewiesenes Verehren einer bösen Gottheit oder Teilnahme an Ritualen böser Gottheiten
- nachgewiesene Verbreitung von Lehren böser Gottheiten oder deren Symbolik
- nachgewiesene Mitgliedschaft in einer einer bösen Gottheit geweihten Sekte
- nachgewiesenes Verbrechen im Namen einer bösen Gottheit

Strafmass: Es sei ein Versuch der Läuterung durch die heilige Inquisition vorzunehmen, im Falle des Fehlschlagens soll der Angeklagte zum unbelehrbaren Ketzer erklärt werden, daraufhin werde von einem Inquisitor entschieden, ob der Tod durch den Scheiterhaufen als letzte Konsequenz, die Rettung der Seele des Beschuldigten, sicherstellen kann.


mittlere Vergehen gegen das Glaubensrecht (Richtende Person: Paladine oder Inquisitoren)

- Grabschändung oder Schändung geweihten Bodens
- Schändung von gesegnetem Kircheneigentum
- Bruch eines vor Glaron geleisteten Ehegelübdes


einfache Vergehen gegen das Glaubensrecht (Richtende Person: Paladine oder Inquisitoren)

- unzüchtiges Verhalten in schweren oder wiederholten Fällen:
  • wiederholter Verstoss gegen die Kleiderordnung nach erfolgter Belehrung
  • Prostitution
  • unzüchtige Taten und Reden in der Öffentlichkeit
  • gleichgeschlechtliche Liebe
  • körperliche Liebe vor dem Ehegelübde
  • Zusammenleben von Mann und Frau ohne Ehegelübde
  • Vielweiberei
- Bruch eines Eides, der auf Glaron geschworen wurde
- Widerspruch oder Ungehorsam gegen ein Urteil der heiligen Glaronskirche
- Arglistiges Verleumden einer unschuldigen Person aus niederen Gründen
- Verstossen eines Kindes oder einer Ehefrau ohne Entscheid der Kirche
- Lästern einer Glarons durch Wort oder Tat
- Anmassendes oder beleidigendes Verhalten eines Laien gegenüber einem Kleriker oder der Glaronskirche
- Verbreitung von klerikalen Irrlehren, die den Lehren des Götterpantheon widersprechen oder die Verbreitung von Aberglaube
- Verleumdung Glarons

Vergehen im Zusammenhang mit der persönlichen Beichte (Priester oder Paladin)

Alle Vergehen aus diesem Bereich zeichnen sich durch Einmaligkeit oder zumindest Seltenheit aus, durch eine freiwillige und selbst erwünschte Beichte und eine aufrichtige Reue des Sünders.
  • Unzucht
  • Lästerliches Reden oder Gedanken gegen Mitmenschen
  • Übermäßiger Alkoholkonsum und Trunksucht
  • Glücksspiel
  • Gewaltanwendung ohne schwere Folgen
  • Auf jugendlichem Übermut beruhende Vergehen gegen Glarons Ordnung
  • Und ähnliches.

Buß-Strafen

Priester können im Rahmen der Vergebung bei der Beichte individuelle Bußen vergeben. Im Ermessensspielraum liegen zum Beispiel Enthaltsamkeit von Nahrungsmitteln, Bußkleidung oder der Verzicht auf Schuhe, Haarpracht und ähnliches, Bußgänge, besondere Sühneaufgaben (Hilfe im Kloster, Bedürftigenspeisung, etc...). Ziel der Bußen ist es, die Einsicht über die Sünde zu stärken, sich eine Vergebung zu verdienen und zu dem Entschluss zu verhelfen, den Fehler nicht wieder zu begehen.

Unbelehrbare Sünder können im Wiederholungsfall einem Paladin oder der Inquisition übergeben werden.

Paladine sind für die Ahndung einfacher und mittelschwerer Vergehen sowie von Wiederholungstaten zuständig. Auch sie vergeben Bußaufgaben wie sie oben aufgeführt sind, zusätzlich aber auch Strafen für das verwerfliche und häufig folgenreiche Verhalten.

Neben den erwähnten Bußen können Paladine im eigenen Ermessen Strafen wie Peitschenhiebe und Geldstrafen erheben und besonders uneinsichtige Fälle der Inquisition anempfehlen.

Wer vor das Inquisitionsgericht geführt wird, dem wird eine öffentliche Verhandlung zu Teil, in der er die Möglichkeit hat, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Bestätigt sich der Verdacht schwerer und schwerster Verbrechen gegen die Gesetze Glarons, steht es der Inquisition frei, Strafen von Brandmarkung über Verstümmelung bis hin zum Tod durch das Feuer zu verhängen.

Bei aufrichtiger Reue oder einem weniger schweren Vergehen kann die Inquisition das Erteilen einer Strafe einem Paladin oder Priester überlassen.
Kirche Glarons ist offline  
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Alt 22.01.2010, 14:13
#2
Lutius Meriance
Reisender
 
Registriert seit: 16 Jan 2010
Beiträge: 26
*Aushänge zum Kirchenrecht, die abgerissen, vom Wind weggeweht oder einfach nur unleserlich geworden sind, werden erneutert.*
Lutius Meriance ist offline  
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