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Ex-Staffler
Registriert seit: 04 Jul 2006
Beiträge: 2.847
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Da es bei einige Probleme bereitet, was bestimmte Titel bedeuten, wollen wir sie Euch heute näher bringen. Da reißen wir dann auch gleich die Titel des Klerus mit ab. Dazu kommt eine kleine Einführung in die Heraldik. Zu guter letzt noch ein paar klärende Worte zu Siegel, Siegelstempel und Siegelringe.
(nach Macht abnehmend sortiert)
Adel und Würdenträger auf TM und ihre Anrede
Da hätten wir erstmal die regierende Monarchen: Anrede: Euer Majestät Kaiser/Kaiserin - jibbet netDann noch den Hochadel: Anrede: "Euer Hoheit" Herzog/Herzogin - Jarvar von Britannia, Maer von Cove (beide in diesem Fall auch Prinz und Prinzessin von Faerlan)und da hätten wir noch den gewöhnlichen Adel: Anrede: "Euer Hochwohlgeboren" Graf/Gräfin - Bolwen von Britainnicht zu vergessen der niedere Adel: Anrede: "Euer Wohlgeboren" Edler/Edle - Covan und Kadleen Larailund zu guter letzt, Würdenträger ohne Adel: Anrede: "Euer Ehren" Hoher Richter: zur Zeit niemand Die Titel und Anreden des Klerus Die zentrale Führung: Anrede: "Euer Exzellenz" Kardinal Die Führung vor Ort: Anrede: "Euer Exzellenz" Inquisitor - Theodor Wellis Priester/Paladine: Priesteranrede: "Euer Hochwürden" Paladinanrede: "Euer Ehrwürden"
So, was bedeutet das jetzt genau: Jeder dieser hier aufgezählten Personen hat das Anrecht darauf, mit der richtigen Anrede angesprochen zu werden. Wird dies missachtet, so kann es im schlimmsten Fall zu einer Strafe kommen. Die Titel Hofheiler, Hofschreiber, Hof... sind verliehene Adelstitel niederen Ranges. Meist in Zusammenhang mit gewissen Befugnissen. Der Hofheiler zum Beispiel ist befugt, im Sinne der Gesundheit, stellvertretend für den Herzog zu handeln und zu befehlen. (Quarantäne, Massenuntersuchungen, etc.) Würdenträger ohne Adel sind zum Beispiel Richter und Bibliothekar. Diese Personen haben nur zu besonderen Anlässen (Verhandlungen beim Richter), oder in den Ihnen unterstellten Räumlichkeiten (Bilbiothek, Gerichtsaal) gewisse Rechte. Die Titel sind nur im Hochadel vererbbar. Bei allen anderen Adelstitel, handelt es sich um "Adel auf Lebenszeit". Bedeutet: der Titel erlischt mit dem Ableben der Person. Die Familienmitglieder dieser Person tragen zwar ehrenhalber den mit dem Titel verliehenen Namen, es leitet sich daraus aber kein Rang, keine Privilegien und keine Verpflichtungen ab. Sie sind weiterhin "nur" Bürger. An sich hat jeder Priester und Paladin das Recht auf diese förmliche Ansprache, jedoch wird es schwer sein dieses Recht in einer glaronstreuen Provinz durchzusetzen. Besonders wenn es sich dabei um Priesterschaften einer bösen Gottheit handelt. ![]() Wenn ihr nicht wisst wie man den Adel anspricht, dann hilft immer "Euer Gnaden" .... auf keinen Fall sowas wie: Milady, Milord oder ähnliches. Diese Begriffe gibbet net. Das gilt auch für Sire und Madame. Heraldik ... oder auch: wer darf was als Wappen tragen.
König/Kaiser: farbiges Wappen mit Bildern, Helm, Schildhalter und Wappenmantel/-decke/-zelt
Fürst/Herzog: farbiges Wappen mit Bildern, Helm und Wappenmantel/-decke/-zelt Graf/Baron/Edler: Wappen mit 2 Farben, Bild(er) und Helm/Krone Vogt/niederer Adel: Wappen mit 2 Farben und Bild(er) Bürger mit Recht auf ein Wappen (angesehehen Bürger, Würdenträger): Wappen mit maximal 2 Farben Bürger: Keins ![]() Der Wahlspruch steht jedem frei und die Zier ist ein Zeichen der Zugehörigkeit einer Turniergesellschaft. Wer ein Wappen führt und dieses nicht seines Standes entspricht, macht sich strafbar. Diese Regelung betrifft im übrigen nicht nur das Königreich Faerlan, sondern jeglich Regionen und Länder die über eine Monarchie verfügen. Welcher Bürger das Recht auf ein Wappen hat, entscheidet der regierende Monarch, oder einer seiner direkten Stellvertreter (Herzog/Fürst). Dies wird durch eine Urkunde beglaubigt. Ausgenommen von dieser Regel sind: der Klerus eingetragene Zünfte und Gilden (Zunft und Gildenwappen) Siegel, Siegelringe und Siegelstempel Wieder trifft diese Regel auf jede Monarchie zu. Ein Siegel dient zur Sicherstellung der Echtheit eines Schriftstückes. Wer ein Siegel führen darf, entscheidet der regierende Monarch. In der Regel ist das der Adel, die Städte und eingetragene Zünfte und Gilden. Dem Klerus ist ohne Zustimmung des Monarchen die Nutzung solcher Siegel erlaubt. Siegel tragen bildliche Darstellungen. Wappen sind ein beliebtes Motiv, welche auch leicht Rückschlüsse auf den Besitzer zulassen. Das fälschen von Siegeln, die Herstellung von Siegeln für Personen ohne das Recht darauf und die Nutzung von Siegeln ohne das Recht dazu, steht unter Strafe. Wir bitten darauf Rücksicht zu nehmen und dies auch RP gerecht auszuspielen. Das bedeutet im Klartext: Wer dennoch ein Siegel erwerben will, der kann dies auf dem Schwarzmarkt versuchen. Ich hoffe das wir dies nicht noch extra in den Gesetzestext hineinschreiben müssen, da es klar sein sollte, das Amtsanmaßung unter Strafe steht. ![]() Es gibt zwei Arten von Siegeln: Der Siegelring - dieser steht nur dem Adel/der geistlichen Führung zur Verfügung Der Siegelstempel - die gängigste Form. |
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