03.09.2017, 21:19 |
|
|||
Reisender
Registriert seit: 13 Jun 2017
Beiträge: 71
|
An Theodor Wellis -Inquisitor- 1. Adalind von Faerlan, Königin von Faerlan, 2. Bolwen von Britain, Graf von Britain, 3. Yannick von Britian, Leutnant der Garde, 4. Karn Gatek, Korporal der Garde, werden angeklagt, I. die Angeschuldigten gemeinschaftlich, einen Verstoß gegen das Sittengesetz begangen und in Wollust und mittels lüsterner Fleischbeschau die Unschuld und Ehre der Ordensschwester Lea Siari geschändet zu haben; II. die Angeschuldigte zu 1. 1. die Hofdame Belatar aus Neid, Eifersucht und Missgunst vorsätzlich gedemütig zu haben, 2. eine außereheliche Beziehung mit dem Angeschuldigten zu 4. zu führen oder anzustreben; III. der Angeschuldigte zu 2. als Laie anmaßendes und beleidigendes Verhalten gegenüber einem Kleriker Glarons an den Tag gelegt zu haben. Es handelt sich in allen Fällen um leichte Verstöße gegen das Glaubensrecht nach den gültigen Regeln der Inquisition. Im Einzelnen: I. Am Tag des Turniers von Fenisthal ließ die Angeschuldigte zu 1. Schwester Lea Siari festnehmen. Die Festnahme erfolgte durch die Angeschuldigten zu 2. und 3. Die Angeschuldigten zu 3. und 4. eskortierten Schwester Lea zum Hauptquartier der Garde in Britain. Eine Benachrichtigung der Ordensmeisterin der Schwesternschaft, einer anderen Schwester oder des Klosters überhaupt erfolgte nicht. Stattdessen ließen die Angeschuldigten zu 3. und 4. Schwester Lea sich vor ihren Augen ausziehen und Häftlingskleider anlegen. Beweis: Zeugenvernehmung von Lea Siari, Schwester des Glaron Dies taten sie aus Wollust und um sich in abstoßender Weise am Körper von Schwester Lea zu ergötzen. Dies ergibt sich daraus, dass eine einfach mögliche Hinzuziehung einer weiblichen Person durch Benachrichtigung des Klosters unterblieb. Auch der Büttel von Britain, Analope Gatek, wurde nicht hinzugezogen. Vielmehr ist insbesondere der Angeschuldigte zu 4. bereits des Frönens der vorehelichen Fleischeslust verurteilt. Die von Paladin Volaris verhängte Bußstrafe hat er nicht akzeptiert, sondern sie angefochten. Auch der Angeschuldigte zu 2. hat Ordensmeisterin Volaris ersucht, die Strafe wegen Wollust aufzuheben oder abzuändern. Beweis: Zeugenvernehmung von Vivienne Volaris, Paladin des Glaron Dieses kollusive Zusammenwirken, um das kirchliche Sittenrecht auszuhebeln, zeigt, dass Wollust in Kreisen der Garde übliches und geduldetes Verhalten ist. Zudem waren den Angeschuldigten 1. – 3. die Sünden des Angeschuldigten zu 4. bekannt, genauso wie der Fakt, dass noch keine läuternde Buße stattgefunden hat. Allein deshalb hätte eine entsprechende Anordnung ergehen müssen, unbedingt die Ordensmeisterin der Schwesternschaft hinzuzuziehen, um die besonders schützenswerte Unschuld einer Ordensschwester zu erhalten. Dass dies nicht erfolgte, diente dem Fördern und Fordern des sittenwidrigen Verhaltens gegenüber Schwester Lea Siari. II. 1. Das Turnier in Fenisthal wurde organisiert von Verwalter Valatar Feyalon. Turnierteilnehmer hatten sich bis vor Turnierbeginn anzumelden. Das Turnier war als offenes Turnier angesetzt, in dem Magier, Schützen und Krieger sich unter Nutzung aller Mittel außer Giften, schwarzer Magie und Dämonenbeschwörung, miteinander messen sollten. Gekämpft werden sollte jeweils bis zur Ohnmacht. Teilgenommen haben Hofdame Aislin Belatar, Schütze Raschtor Oddmar sowie der Angeschuldigte zu 4.. Beweis: Turnieraushang, Zeugenvernehmung von Valatar Feyalon, Verwalter von Fenisthal Während des Turniers kam es zum Duell zwischen Hofdame Belatar und dem Angeschuldigten zu 4.. Dabei hat die Hofdame Belatar den Angeschuldigten zu 4. vernichtend geschlagen. Die Angeschuldigte zu 1. äußerte sich während des Duells öffentlich, laut und vernehmlich zugunsten des Angeschuldigten zu 4.. Sie kritisierte die gewirkten Schutzzauber der Hofdame Belatar unter anderem als „ungerecht“. Beweis: Zeugenvernehmung von Avarion Belatar, Magischer Berater des Angeschuldigten zu 2. Nachdem Hofdame Belatar auch den Schützen Oddmar besiegt hatte, in dessen Verlauf sich die Angeschuldigte zu 1. wiederum negativ über die gewirkte Magie der Hofdame äußerte, vergönnte die Angeschuldigte zu 1. der Hofdame nicht ihren wohlverdienten Sieg. Stattdessen forderte sie Herrn Feyalon auf, Fräulein Corveen Destadi und sogar Herrn Avarion Belatar in einem Kampf mit gefährlicher und potenziell tödlicher Magie gegen seine eigene Tochter kämpfen zu lassen. Beweis: Zeugenvernehmung von Avarion Belatar, wie vor, Corveen Destadi, Rätin von Falkenstein, Valatar Feyalon, wie vor Nach den diesbezüglich und im Einzelnen noch zu rekonstruierenden Äußerungen der Königin geschah dies, um Hofdame Belatar für die Niederlage des Angeschuldigten zu 4. zu demütigen. Ihr sollte der Sieg des Turniers durch ein weiteres, außer planmäßiges Duell genommen werden oder sie zumindest durch eine Niederlage in der ihr zustehenden Ehre und dem ihr zustehenden Ruhm gemindert werden. Beweis: Zeugenvernehmung von Avarion Belatar, wie vor, Corveen Destadi, wie vor, Adyanne Belatar, Schneidergesellin zu Britain, Fildaris bouVinda, Bognerin zu Falkenstein, Xarnor McRain, Schreiner zu Cove Dies wird im Tatsächlichen dadurch unterstrichen, dass die Angeschuldigte zu 1. die Hofdame Belatar zur Verliererin erklärte, nachdem Verwalter Feyalon sie mit einem Lähmzauber belegte, anstatt den Kampf wie vorgeschrieben bis zur Ohnmacht austragen zu lassen. So wurde Hofdame Belatar jede Möglichkeit genommen, ihren Ruhm und ihre Ehre in diesem außerplanmäßigen Duell zu verteidigen. Beweis: Zeugenvernehmung von Aislin Belatar, Hofdame zu Minoc. Die Angeschuldigte zu 1. handelte aus Neid, Missgunst und Eifersucht im Zusammenhang mit der angeklagten Tat zu 2. Die Angeschuldigte zu 1. führt ein außereheliches Verhältnis mit dem Angeschuldigten zu 4. oder strebt ein solches an. Sowohl beim Lanzenstechen in Minoc, als auch beim Turnier in Fenisthal bekundete die Angeschuldigte zu 1. – in Abwesenheit ihrer Majestät dem König - öffentlich, laut und unverhältnismäßig ihre große Anerkennung und Bewunderung für den Angeschuldigten zu 4. Die Äußerungen, die sich im Lob auf den Angeschuldigten zu 4. beschränkten und nicht in gleicher oder zumindest annähernd vergleichbarer Weise für das restliche Teilnehmerfeld ergingen, waren unangemessen herausstellend, bevorzugend und nachgerade peinlich. Sie können nur so erklärt werden, dass die Angeschuldigte zu 1. ein erotisches Verhältnis zum Angeschuldigten zu 4. anstrebt oder bereits führt. Dies erklärt auch ihr despektierliches und entwürdigendes Verhalten gegenüber der Hofdame Belatar, sowie ihre Anordnung der Festnahme der Ordensschwester Lea Siari, nachdem diese die Angeschuldigte zu 1. darauf hinwies, dass ihre offensichtliche Bevorzugung des Angeschuldigten zu 4. und ihre Demütigung der Hofdame „erbärmlich“ sei und die anschließende gewollte und beabsichtigte Entehrung und Demütigung der Ordensschwester Siari. Beweis: Zeugenvernehmung von Maer von Britannia, Herzogin von Britannia, Vivienne Volaris, wie vor, Aislin Belatar, wie vor, Theodor Jornis, Kadett der Garde, Avarion Belatar, wie vor, Adyanne Belatar, wie vor, Fildaris bouVinda, wie vor, Corveen Destadi, wie vor, Xarnor McRain, wie vor, Larinda Karntus, Rätin zu Falkenstein, Analope Gatek, Büttel von Britain. III. Der Angeschuldigte zu 2. unterließ es wissentlich und vorsätzlich, die Ordensmeisterin der Schwesternschaft, Vivienne Volaris, Paladin des Glaron, über die Inhaftierung der Ordensschwester Lea Siari in Kenntnis zu setzen. Er setzte ebenso da Verhör der Ordensschwester an, ohne eine solche Benachrichtigung vorzunehmen. Er stellte sich damit gegen die Gesetze des Herzogtums, nachdem ein Kleriker stets das Recht hat, an der Verhandlung gegen eines seiner Glaubenskinder teilzunehmen. Die Ordensmeisterin der Schwesternschaft wurde erst durch ein Schreiben der Fräulein bouVinda hiervon in Kenntnis gesetzt. Beweis: Schreiben von Fräulein bouVinda, Zeugenvernehmung von Vivienne Volaris, wie vor Nachdem Ordensmeisterin Volaris das Recht von Ordensschwester Siari durch einen unangekündigten Besuch im Hauptquartier der Garde geltend machte, herrschte er sie mit den Worten an, „Schweigt oder Ihr lernt mich kennen. Ihr gebärdet Euch wie ein Marktweib. Eine Schande ist das. Euer Orden entbehrt jeglichen Respekts und Disziplin.“ Beweis: Zeugenvernehmung von Vivienne Volaris, wie vor, Andra Hannimet, Schwester des Glaron Ich beantrage gegen alle Angeschuldigten ein öffentliches Inquisitionsverfahren einzuleiten. Desweiteren beantrage ich, das Urteil seiner Majestät Jori von Faerlan gegenüber Ordensschwester Lea Siari aufzuheben, da ihre Äußerung im Licht der oben genannten Anschuldigungen gerechtfertigt und notwendig waren. Glaron schütze und behüte Euch.
Vivienne Volaris Ordensmeisterin der Schwesternschaft Paladin des Glaron |
|||
|