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Alt 03.09.2017, 21:19
Anklageschrift an Theodor Wellis
#1
Vivienne Volaris
Reisender
 
Registriert seit: 13 Jun 2017
Beiträge: 71
An Theodor Wellis
-Inquisitor-

1. Adalind von Faerlan, Königin von Faerlan,

2. Bolwen von Britain, Graf von Britain,

3. Yannick von Britian, Leutnant der Garde,

4. Karn Gatek, Korporal der Garde,

werden angeklagt,

I. die Angeschuldigten gemeinschaftlich, einen Verstoß gegen das Sittengesetz begangen und in Wollust und mittels lüsterner Fleischbeschau die Unschuld und Ehre der Ordensschwester Lea Siari geschändet zu haben;

II. die Angeschuldigte zu 1.

1. die Hofdame Belatar aus Neid, Eifersucht und Missgunst vorsätzlich gedemütig zu haben,

2. eine außereheliche Beziehung mit dem Angeschuldigten zu 4. zu führen oder anzustreben;

III. der Angeschuldigte zu 2. als Laie anmaßendes und beleidigendes Verhalten gegenüber einem Kleriker Glarons an den Tag gelegt zu haben.

Es handelt sich in allen Fällen um leichte Verstöße gegen das Glaubensrecht nach den gültigen Regeln der Inquisition.

Im Einzelnen:

I. Am Tag des Turniers von Fenisthal ließ die Angeschuldigte zu 1. Schwester Lea Siari festnehmen. Die Festnahme erfolgte durch die Angeschuldigten zu 2. und 3. Die Angeschuldigten zu 3. und 4. eskortierten Schwester Lea zum Hauptquartier der Garde in Britain. Eine Benachrichtigung der Ordensmeisterin der Schwesternschaft, einer anderen Schwester oder des Klosters überhaupt erfolgte nicht. Stattdessen ließen die Angeschuldigten zu 3. und 4. Schwester Lea sich vor ihren Augen ausziehen und Häftlingskleider anlegen.

Beweis: Zeugenvernehmung von Lea Siari, Schwester des Glaron

Dies taten sie aus Wollust und um sich in abstoßender Weise am Körper von Schwester Lea zu ergötzen. Dies ergibt sich daraus, dass eine einfach mögliche Hinzuziehung einer weiblichen Person durch Benachrichtigung des Klosters unterblieb. Auch der Büttel von Britain, Analope Gatek, wurde nicht hinzugezogen. Vielmehr ist insbesondere der Angeschuldigte zu 4. bereits des Frönens der vorehelichen Fleischeslust verurteilt. Die von Paladin Volaris verhängte Bußstrafe hat er nicht akzeptiert, sondern sie angefochten. Auch der Angeschuldigte zu 2. hat Ordensmeisterin Volaris ersucht, die Strafe wegen Wollust aufzuheben oder abzuändern.

Beweis: Zeugenvernehmung von Vivienne Volaris, Paladin des Glaron

Dieses kollusive Zusammenwirken, um das kirchliche Sittenrecht auszuhebeln, zeigt, dass Wollust in Kreisen der Garde übliches und geduldetes Verhalten ist. Zudem waren den Angeschuldigten 1. – 3. die Sünden des Angeschuldigten zu 4. bekannt, genauso wie der Fakt, dass noch keine läuternde Buße stattgefunden hat. Allein deshalb hätte eine entsprechende Anordnung ergehen müssen, unbedingt die Ordensmeisterin der Schwesternschaft hinzuzuziehen, um die besonders schützenswerte Unschuld einer Ordensschwester zu erhalten. Dass dies nicht erfolgte, diente dem Fördern und Fordern des sittenwidrigen Verhaltens gegenüber Schwester Lea Siari.

II.

1. Das Turnier in Fenisthal wurde organisiert von Verwalter Valatar Feyalon. Turnierteilnehmer hatten sich bis vor Turnierbeginn anzumelden. Das Turnier war als offenes Turnier angesetzt, in dem Magier, Schützen und Krieger sich unter Nutzung aller Mittel außer Giften, schwarzer Magie und Dämonenbeschwörung, miteinander messen sollten. Gekämpft werden sollte jeweils bis zur Ohnmacht. Teilgenommen haben Hofdame Aislin Belatar, Schütze Raschtor Oddmar sowie der Angeschuldigte zu 4..

Beweis: Turnieraushang, Zeugenvernehmung von Valatar Feyalon, Verwalter von Fenisthal

Während des Turniers kam es zum Duell zwischen Hofdame Belatar und dem Angeschuldigten zu 4.. Dabei hat die Hofdame Belatar den Angeschuldigten zu 4. vernichtend geschlagen. Die Angeschuldigte zu 1. äußerte sich während des Duells öffentlich, laut und vernehmlich zugunsten des Angeschuldigten zu 4.. Sie kritisierte die gewirkten Schutzzauber der Hofdame Belatar unter anderem als „ungerecht“.

Beweis: Zeugenvernehmung von Avarion Belatar, Magischer Berater des Angeschuldigten zu 2.

Nachdem Hofdame Belatar auch den Schützen Oddmar besiegt hatte, in dessen Verlauf sich die Angeschuldigte zu 1. wiederum negativ über die gewirkte Magie der Hofdame äußerte, vergönnte die Angeschuldigte zu 1. der Hofdame nicht ihren wohlverdienten Sieg. Stattdessen forderte sie Herrn Feyalon auf, Fräulein Corveen Destadi und sogar Herrn Avarion Belatar in einem Kampf mit gefährlicher und potenziell tödlicher Magie gegen seine eigene Tochter kämpfen zu lassen.

Beweis: Zeugenvernehmung von Avarion Belatar, wie vor, Corveen Destadi, Rätin von Falkenstein, Valatar Feyalon, wie vor

Nach den diesbezüglich und im Einzelnen noch zu rekonstruierenden Äußerungen der Königin geschah dies, um Hofdame Belatar für die Niederlage des Angeschuldigten zu 4. zu demütigen. Ihr sollte der Sieg des Turniers durch ein weiteres, außer planmäßiges Duell genommen werden oder sie zumindest durch eine Niederlage in der ihr zustehenden Ehre und dem ihr zustehenden Ruhm gemindert werden.

Beweis: Zeugenvernehmung von Avarion Belatar, wie vor, Corveen Destadi, wie vor, Adyanne Belatar, Schneidergesellin zu Britain, Fildaris bouVinda, Bognerin zu Falkenstein, Xarnor McRain, Schreiner zu Cove

Dies wird im Tatsächlichen dadurch unterstrichen, dass die Angeschuldigte zu 1. die Hofdame Belatar zur Verliererin erklärte, nachdem Verwalter Feyalon sie mit einem Lähmzauber belegte, anstatt den Kampf wie vorgeschrieben bis zur Ohnmacht austragen zu lassen. So wurde Hofdame Belatar jede Möglichkeit genommen, ihren Ruhm und ihre Ehre in diesem außerplanmäßigen Duell zu verteidigen.

Beweis: Zeugenvernehmung von Aislin Belatar, Hofdame zu Minoc.

Die Angeschuldigte zu 1. handelte aus Neid, Missgunst und Eifersucht im Zusammenhang mit der angeklagten Tat zu

2. Die Angeschuldigte zu 1. führt ein außereheliches Verhältnis mit dem Angeschuldigten zu 4. oder strebt ein solches an.

Sowohl beim Lanzenstechen in Minoc, als auch beim Turnier in Fenisthal bekundete die Angeschuldigte zu 1. – in Abwesenheit ihrer Majestät dem König - öffentlich, laut und unverhältnismäßig ihre große Anerkennung und Bewunderung für den Angeschuldigten zu 4. Die Äußerungen, die sich im Lob auf den Angeschuldigten zu 4. beschränkten und nicht in gleicher oder zumindest annähernd vergleichbarer Weise für das restliche Teilnehmerfeld ergingen, waren unangemessen herausstellend, bevorzugend und nachgerade peinlich. Sie können nur so erklärt werden, dass die Angeschuldigte zu 1. ein erotisches Verhältnis zum Angeschuldigten zu 4. anstrebt oder bereits führt. Dies erklärt auch ihr despektierliches und entwürdigendes Verhalten gegenüber der Hofdame Belatar, sowie ihre Anordnung der Festnahme der Ordensschwester Lea Siari, nachdem diese die Angeschuldigte zu 1. darauf hinwies, dass ihre offensichtliche Bevorzugung des Angeschuldigten zu 4. und ihre Demütigung der Hofdame „erbärmlich“ sei und die anschließende gewollte und beabsichtigte Entehrung und Demütigung der Ordensschwester Siari.

Beweis: Zeugenvernehmung von Maer von Britannia, Herzogin von Britannia, Vivienne Volaris, wie vor, Aislin Belatar, wie vor, Theodor Jornis, Kadett der Garde, Avarion Belatar, wie vor, Adyanne Belatar, wie vor, Fildaris bouVinda, wie vor, Corveen Destadi, wie vor, Xarnor McRain, wie vor, Larinda Karntus, Rätin zu Falkenstein, Analope Gatek, Büttel von Britain.

III. Der Angeschuldigte zu 2. unterließ es wissentlich und vorsätzlich, die Ordensmeisterin der Schwesternschaft, Vivienne Volaris, Paladin des Glaron, über die Inhaftierung der Ordensschwester Lea Siari in Kenntnis zu setzen. Er setzte ebenso da Verhör der Ordensschwester an, ohne eine solche Benachrichtigung vorzunehmen. Er stellte sich damit gegen die Gesetze des Herzogtums, nachdem ein Kleriker stets das Recht hat, an der Verhandlung gegen eines seiner Glaubenskinder teilzunehmen. Die Ordensmeisterin der Schwesternschaft wurde erst durch ein Schreiben der Fräulein bouVinda hiervon in Kenntnis gesetzt.

Beweis: Schreiben von Fräulein bouVinda, Zeugenvernehmung von Vivienne Volaris, wie vor

Nachdem Ordensmeisterin Volaris das Recht von Ordensschwester Siari durch einen unangekündigten Besuch im Hauptquartier der Garde geltend machte, herrschte er sie mit den Worten an, „Schweigt oder Ihr lernt mich kennen. Ihr gebärdet Euch wie ein Marktweib. Eine Schande ist das. Euer Orden entbehrt jeglichen Respekts und Disziplin.“

Beweis: Zeugenvernehmung von Vivienne Volaris, wie vor, Andra Hannimet, Schwester des Glaron


Ich beantrage gegen alle Angeschuldigten ein öffentliches Inquisitionsverfahren einzuleiten.

Desweiteren beantrage ich, das Urteil seiner Majestät Jori von Faerlan gegenüber Ordensschwester Lea Siari aufzuheben, da ihre Äußerung im Licht der oben genannten Anschuldigungen gerechtfertigt und notwendig waren.

Glaron schütze und behüte Euch.

Vivienne Volaris
Ordensmeisterin der Schwesternschaft
Paladin des Glaron
Vivienne Volaris ist offline  
Geändert von Vivienne Volaris (03.09.2017 um 21:22 Uhr).
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Alt 04.09.2017, 16:35
#2
Theodor Wellis
Gast
 
Beiträge: n/a
Glaron zum Gruße Schwester,

die Inquisition wird sich Eurer Anklage wie folgt annehmen:

I.
Da die Königin von Faerlan und der Graf von Britain bei dem betreffenden Vorfall der Entblößung von Schwester Lea nicht anwesend waren, wird gegen diese beiden Personen keine Anklage erhoben. Die anderen beiden Beschuldigten und Schwester Lea sowie gegebenenfalls weitere Zeugen werden durch die Inquisition verhört; Schwester Lea möge sich am Feuertag oder dem kommenden Mondtag für eine Befragung in den Abendstunden bereithalten.

Es obliegt Euch, wann und wie Ihr Herrn und Frau Gatek zur Leistung ihrer Buße auffordert. Fühlt Euch frei, notfalls nachzuhelfen. Von der Strafe wird nicht abgewichen.

II.
1. Es gibt kein Verbot für die Königin, Menschen aus welchen Gründen auch immer zu demütigen. Es steht ihr außerdem frei, ihre Meinung zum Verlauf des Turniers auszusprechen und eigene Wünsche an das Volk zu richten. Von Hexern können wir außerdem erwarten, dass sie ihre Kräfte einzuteilen und einzuschränken wissen, wenn sie in einem freiwilligen, kontrollierbaren Kampf wie einem Turnier gegeneinander antreten. In diesem Punkt wird keine Anklage erhoben.
2. Die Inhaftierung und Verurteilung Schwester Leas ist rechtmäßig, ganz gleich aus welchen Gründen sie sich beleidigend gegen die Königin verhalten hat. Die Beschuldigte und die von Euch aufgeführten Zeugen werden durch die Inquisition zum Sachverhalt des möglichen Ehebruchs befragt.

III.
Der Graf wird durch die Inquisition über sein Fehlverhalten in Kenntnis gesetzt, befragt und gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen.


Weiteres Vorgehen:
1. Ich werde mit den unmittelbar Beschuldigten und Opfern der noch bestehenden Anklagepunkte sprechen, als da wären:
I: Schwester Lea, Leutnant von Britain, Korporal Gatek
II. Adalind von Faerlan, Karn Gatek
III: Graf Bolwen von Britain, Ehrwürden Vivienne Volaris

2. Ich bitte Euch bei der Auflistung Eurer Zeugen in den noch verbleibenden Fällen um eine Sortierung der vermutlichen Aussagekraft. In Anbetracht ihrer großen Zahl wird es hilfreich sein, zuerst diejenigen zu befragen, die wahrscheinlich am Ehesten etwas Hilfreiches beizutragen haben. Anschließend wird die Inquisition die wichtigsten Zeugen befragen, Ihr werdet gebeten, alle übrigen zu befragen um dadurch festzustellen, ob noch Einzelheiten zu den übrigen Aussagen hinzugefügt werden können.

3. Aus Zeitgründen werde ich die Königin kurzfristig und daher allein befragen. Bei allen anderen Gesprächen seid Ihr eingeladen, als Ohr und Schriftführerin beizuwohnen, so Ihr dies wünscht.

4. Sollten sich Eure Anschuldigungen durch die Befragungen bestätigen, wird die Inquisition entsprechende Verhandlungen eröffnen. Da es sich bei allen Vergehen um minderschwere Taten handelt, bleibt ein jeder der Beschuldigten bis weiteres auf freiem Fuß; öffentliche Anschuldigungen sind bis zum Beweis ihrer Schuld zu unterlassen.

5. Unabhängig von Notwendigkeit oder Nicht-Notwendigkeit, die festzustellen keinem Kirchengericht obliegt, wurde gegen Schwester Lea ein rechtmäßiges Urteil gefällt. Die Kirche achtet die Unabhängigkeit der weltlichen Gerichtsbarkeit, so wie die weltliche Gerichtsbarkeit die der Kirche achtet. Kirche und weltliches Gericht respektieren die Fürsprachen der anderen Gruppe, haben sich aber nicht nach deren Wünschen zu richten, was die Veränderung, Abmilderung oder sogar Aufhebung eines Urteils angeht. Weder die Kirche, noch der König besitzen das Recht, sich über das Urteil der anderen Institution hinwegzusetzen. Abgesehen davon, dass wir also kein Urteil des Königs aufheben können, steht ihm im Fall Lea Siari dasselbe Recht zu, wie uns im Fall Gatek und Gatek: Nämlich die Nichtberücksichtigung von Wünschen der Kirche beziehungsweise des Adels.

6. Nach Abschluss der Ermittlungen und gegebenenfalls Verfahren wird die Inquisition dem König wie gewünscht das Ergebnis mitteilen. Wie am Sonnentage besprochen, werdet Ihr Euch diesem Brief mit einer persönlichen Entschuldigung an den König und die Königin anschließen, alle Punkte betreffend, die unbegründet sind oder bei denen die Ermittlungen die Unschuld der Königin ergeben haben. Sollte die Königin sich als schuldig erweisen, wird die Inquisition in Faerlan das weitere Vorgehen übernehmen.


Ich bedanke mich für Eure Mühen und erwarte Eure Sortierung der Zeugen. Eine Befragung der betroffenen Gardisten wird voraussichtlich am Wassertage stattfinden. Da Ihr das Opfer seid, wird der Graf von Britain von mir allein befragt. Bei den vermutlich vorher stattfindenden Gesprächen mit dem Leutnant und dem Korporal könnt Ihr anwesend sein. Ich lasse Euch rechtzeitig wissen, wann und wo diese Befragungen stattfinden werden.

Weitere Zeugen in einem der drei Fälle werden befragt, sobald Eure Sortierung steht.

Glaron sei mit Euch

Theodor Wellis
Inquisition
 
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Alt 04.09.2017, 17:27
#3
Vivienne Volaris
Reisender
 
Registriert seit: 13 Jun 2017
Beiträge: 71
Glaron zum Gruße Exzellenz Wellis,

ich danke Euch für die Mitteilung und die Eröffnung eines inquisitorischen Verfahrens und die mir eingeräumte Möglichkeit, bei den Verhören und Vernehmungen dabei zu sein.

Aufgrund meiner bisherigen Ermittlungen liste ich die Zeugen bezüglich der Anklage der Untreue gegen ihre Majestät Adalind von Faerlan wie folgt:

1. Maer von Britannia, Herzogin von Britannia.

Ihre herzogliche Hoheit wohnte dem Lanzenstechen in Minoc bei und wird Auskunft über das Verhalten und die Aussagen ihrer Majestät bezüglich des Korporals Gatek geben können. Sollte ihre Herzogliche Hoheit keine belastenden Aussagen gegen ihre Schwägerin zu Protokoll geben wollen, so ist dies in meinen Augen zu respektieren, da die Familie ein Glaron heiliger Wert ist.

2. Aislin Belatar, ehemalige Hofdame zu Minoc.

Als dem Königspaar während ihres Aufenthalts zugeteilte Hofdame ihrer Herzoglichen Hoheit, sowie als Organisatorin des Lanzenstechens, des Abschiedsballs sowie als Teilnehmerin des Turniers in Fenisthal, verspreche ich mir von Fräulein Belatar detaillierte Auskünfte über die Aktivitäten der Königin insbesondere gegenüber dem Korporal Gatek.

3. Avarion Belatar, Magischer Berater des Grafen.

Herr Belatar war beim Turnier in Fenisthal anwesend und verfolgte dieses und das Verhalten der Königin aufgrund der Turnierteilnahme seiner Tochter besonders aufmerksam. Er wird Auskunft über seine Eindrücke gegen können, dass die Königin die Demütigung von Fräulein Belatar aufgrund ihrer Zuneigung zum Korporal Gatek vorgenommen hat.

4. Fildaris bouVinda, Bognerin zu Fenisthal.

Fräulein bouVinda wohnte sowohl dem Lanzenstechen in Minoc als auch dem Turnier in Fenisthal bei. Sie hat daher umfassenden Eindruck vom Verhalten ihrer Majestät gegenüber dem Korporal Gatek gewonnen.

Die anderen Zeugen insbesondere Frau Belatar sowie Herrn McRain werde ich Eurem Wunsch entsprechend selber vernehmen und Euch über die Ergebnisse in Kenntnis setzen.

Bezüglich der Anklagepunkte I. und III. benenne ich als einzige Zeugen jeweils die Ordensschwestern Lea Siari sowie Andra Hannimet.

Sollten sich meine Anschuldigungen gegenüber der Königin als unwahr herausstellen, verlangt es der Anstand, dass ich über die Pflicht hinaus auch eine persönliche Entschuldigung an den Korporal Gatek und seine Ehefrau überbringe, da auch ihre Ehre mit den Verdächtigungen angegriffen wurde. Nichtsdestotrotz wird die Bußstrafe der Familie Gatek wie ausgesprochen vollzogen werden. Hierzu wird alsbald nach der Abreise des Königspaares mit dem Abriss der alten Kirche begonnen werden.

Glarons Licht leite Euch allzeit.

Vivienne Volaris
Ordensmeisterin der Schwesternschaft
Paladin des Glaron
Vivienne Volaris ist offline  
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Alt 04.09.2017, 18:14
#4
Federkiel&Tinte
 
Registriert seit: 25 Oct 2002
Beiträge: 160
Glaron zum Gruße Schwester

Habt dank für die rasche Antwort. Wir werden uns zuerst auf die Königin konzentrieren und die beiden Schwestern hintenanstellen. Damit wäre auch unser Termin am Feuertag vorerst hinfällig.

Bitte nehmt zu Euren Befragungen noch Frau bouVinda mit auf, dann haben wir beide drei Zeugen. Lasst mir Eure Berichte zukommen, sobald sie vorliegen.

Glaron sei mit Euch

Theodor Wellis
Inquisition
Federkiel&Tinte ist offline  
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Alt 11.09.2017, 07:36
#5
Federkiel&Tinte
 
Registriert seit: 25 Oct 2002
Beiträge: 160
Glaron zum Gruße Schwester

Gibt es bereits Protokolle oder Zusammenfassungen Eurer Verhöre? Ansonsten würde ich demnächst gerne Schwester Lea zu der Anklage rund um die Königin befragen. Bitte horcht nach, wann sie dafür Zeit hat.

Theodor Wellis
Federkiel&Tinte ist offline  
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Alt 11.09.2017, 11:38
#6
Vivienne Volaris
Reisender
 
Registriert seit: 13 Jun 2017
Beiträge: 71
Glaron zum Gruße Euer Exzellenz,

bitte verzeiht mir die Verzögerung. Der Überfall auf Herrn Bertram und der Raub des Leichnams von Hochwürden Beckler hat mich von meiner Pflicht, die Protokolle auszufertigen, abgehalten. Bruder Anton Pallares leitet bezüglich dieses Vorfalls nunmehr die Ermittlungen.

Zum Protokoll:

Erschienen sind die Zeugen Adyanne Belatar, Fildaris bouVinda sowie Xarnor McRain.

Die Zeugen berichteten übereinstimmend und widerspruchsfrei davon, dass Königin Adalind von Faerlan sich während ihres Aufenthalts gegenüber dem Korporal Karn Gatek äußerst bevorzugend verhalten hat.

Fräulein bouVinda beschrieb dieses Verhalten kurz als "anhimmelnd". Sie führte aus, dass die Königin sich gegenüber Korporal Gatek einseitig bewundernd zeigte, während die restlichen Teilnehmer der verschiedenen Turniere kein entsprechendes Lob für ihre Leistungen erhielten. Während dies zunächst mit den beeindruckenden Turniersiegen des Korporals erklärt werden konnte, hatte ihre Majestät vergleichbares Lob nicht für die ehemalige Hofdame Belatar übrig. Vielmehr bekundete sie lautstark ihren Unmut darüber, dass sich Fräulein Belatar in ungerechter Weise mit einem Zauber vor dem Schlag des Korporals beim Turnier in Fenisthal geschützt habe.

Der Zeuge McRain wies darauf hin, dass ihre Majestät dieses Verhalten an den Tag legte, wenn seine Majestät Jori I. von Faerlan selber nicht zugegen war. Er gibt jedoch zu Bedenken, dass er bei Veranstaltungen, die vom Königspaar gemeinsam besucht wurden, selber nicht zugegen war. Ich erlaube mir, hier meine eigenen Eindrücke zu ergänzen, nachdem Königin Adalind sich beim Besuch des Königspaares in Falkenstein, beim Besuch unseres Heiligen Klosters, sowie auf der Königlichen Audienz in keinster Weise auffällig gegenüber dem Korporal Gatek verhalten hat.

Die detaillierteste Schilderung erfolgte durch Frau Belatar. Nach ihren Erklärungen spendete die Königin beim Turnier Korporal Gatek besonders Beifall und forderte das Volk zum Applaus auf, während ihr die Darbietungen der anderen Streiter wohl zu langweilig vorkamen. Sie lobte den Korporal nach dem Sieg beim Turnier in herausgehobenem Maße und forderte vom Oberst der Garde, den Korporal zu befördern. Nach Aussage von Frau Belatar wurde der Korporal von der Königin stets bevorzugt. Das Turnier in Fenisthal wurde von ihr nicht mit Glückwünschen für alle Teilnehmer eingeleitet, sondern mit den Worten "Mal sehen, ob der Korporal auch heute wieder gewinnt."

Die Zeugen schilderten übereinstimmend, dass das Gebaren der Königin beim Turnier, in dem sie wiederholt beklagte, wie ungerecht der Kampf sei, darauf schließen ließ, dass Fräulein Belatar für ihren Sieg über den Korporal gedemütigt und "in den Staub geschickt" werden sollte.

Schließlich berichteten alle Zeugen übereinstimmend, dass der Korporal Gatek auf das Verhalten ihrer Majestät nicht reagierte. Vielmehr schien er zuletzt sogar Abstand zur Königin zu suchen.

Bezüglich des Gehaltes der Aussage von Frau Belatar und Fräulein bouVinda weise ich daraufhin, dass es sich um die Mutter und um eine bekannte Freundin der ehemaligen Hofdame handelt. Um eine vielleicht auch unbewusste Verblendung durch Trauer oder Zorn auszuschließen, sind sie mit den Ergebnissen Eurer Vernehmung von Fräulein Belatar und ihrem Vater abzugleichen.

Glarons Licht enthülle die Wahrheit.

Vivienne Volaris
Ordensmeisterin der Schwesternschaft
Paladin des Glaron
Vivienne Volaris ist offline  
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Alt 11.09.2017, 20:10
#7
Federkiel&Tinte
 
Registriert seit: 25 Oct 2002
Beiträge: 160
Glaron zum Gruße Schwester Volaris,

nachdem ich nun die letzte Zeugin befragt habe, steht überzeugend fest, dass zwischen der Königin und dem Korporal der Garde kein Liebesverhältnis bestand und auch nie versucht wurde, eines einzugehen.

Die Königin bestreitet, gegenüber dem Korporal höhere Gefühle zu hegen als die Bewunderung der Dame gegenüber einem Ritter. Da wir nicht in ihr Herz blicken können, lässt sich mehr nicht beweisen. Gefühle und Wunschdenken unterliegen allerdings nicht dem Glaubensrecht, solange sie nicht zur Tat werden. Aus diesem Grund sehe ich es für richtig an, die Anklagen gegen die Königin und Korporal Gatek fallen zu lassen.

Da die Anklage öffentliches Gerede ist, sehe ich mich gezwungen, den Fall öffentlich darzulegen, was in Kürze folgt. Darüber hinaus werde ich in den kommenden Tagen den gewünschten Abschlussbericht an den König und den Großinquisitor verfassen und erwarte in beiden Fällen einen Brief mit Eurer Entschuldigung für das unbegründete Erheben eines solchen Verdachts.

Bitte lasst mich wissen, wann Schwester Siari wegen der anderen Angelegenheit befragt werden kann.

Glaron sei mit Euch

Theodor Wellis
Federkiel&Tinte ist offline  
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Alt 12.09.2017, 16:54
#8
Vivienne Volaris
Reisender
 
Registriert seit: 13 Jun 2017
Beiträge: 71
Glaron zum Gruße Euer Exzellenz,

es freut mich zu hören, dass sich meine Anklage gegen die Königin Adalind nach Euren weitergehenden Ermittlungen als unsubstantiiert herausgestellt hat. So wandelt die Herrscherin des Reiches weiter treu im Lichte unseres Herren. Bitte erlaubt mir, die Entschuldigungsbriefe erst nach der Bestrafung der Ordensschwester Lea Siari zu verfassen. Trotz aller Meditation will mein Geist sich nicht recht auf diese Aufgabe konzentrieren.

Je nach Schwere der Verletzungen die Schwester Siari am heutigen Abend davontragen wird, kann Sie Euch am Feurtag zur Verfügung stehen. So Glaron will, ist vielleicht auch eine kurze Vernehmung bereits am Wassertag möglich.

Glaron beschütze König und Königreich.

Vivienne Volaris
Ordensmeisterin der Schwesternschaft
Paladin des Glaron
Vivienne Volaris ist offline  
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