11.09.2017, 20:19 |
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An der Klosterpforte, aber auch an den Marktbrettern im Herzogtum findet sich folgender Aushang mit dem Siegel der Inquisition Glarons
Verkündung über die Anklage der Inquisition gegen Adalind, Königin von Faerlan und Karn Gatek, Korporal der Garde wegen versuchter oder vollendeter Unzucht. Den Beschuldigten wurde von verschiedenen Zeugen vorgeworfen, ein gegen die Gesetze des Herrn verstoßendes Liebesverhältnis angestrebt oder sogar vollzogen zu haben. Belege für diese Vorwürfe waren verschiedene Äußerungen der Königin, in denen sie die Leistungen des Korporals im Turnier hervorhebt. Zu diesem Vorwurf verkündet die Inquisition: Die Anklage wird fallengelassen, beide Beschuldigten sind unschuldig. Begründung: Die Beschuldigten konnten glaubhaft versichern, niemals miteinander allein gewesen zu sein und in keiner Situation Vertraulichkeiten ausgetauscht zu haben, die über Höflichkeiten hinausgingen. Mit Hilfe des Soldbuchs der Garde, Hofpersonal und Nachbarn der Beschuldigten konnte bestätigt werden, dass beide sich nur in der Öffentlichkeit begegneten und sich hier den Regeln der Sittsamkeit entsprechend verhielten. Die Königin mag bevorzugen wen sie will; da möglichen Gedankenspielen keine Tat folgte, ist sie als unschuldig zu betrachten. Dasselbe gilt für den Korporal der Garde. Folge: Die Inquisition bittet die Beschuldigten um ihr Verständnis für die Ermittlungen und entschuldigt sich für gegebenenfalls aufgetretene Unannehmlichkeiten. Darüber hinaus empfiehlt die Inquisition der herzoglichen Garde, weiteres Gerede über diesen Fall, Spekulationen und Anzweifeln der Rechtmäßigkeit dieses Urteils als Verleumdung zu ahnden und entsprechend zu bestrafen. Der Herr hat die Wahrheit ans Licht gebracht, möge er uns in seiner Größe gedeihen lassen. So sei es. Britannia am 30. im Glarim des Jahres 1324 Theodor Wellis Inquisition |
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