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Alt 04.11.2017, 18:06
Vertrag zwischen dem Herzogtum und Falkenstein
#1
Fildaris Bouvinda
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 30 Dec 2016
Beiträge: 709
Im Glauben an die Götter gibt sich die freie Siedlung Falkenstein mit dem Herzogtum Britannia am 17 im Cun des Jahres 1325 folgenden Vertrag:

Es sollen die Grenzen der Siedlung wie auch die des Herzogtums Britannia als gegeben und unumstößlich gelten, weder die eine noch andere Partei soll diese antasten, oder verletzen. Falkenstein wird dabei weder als Vasall noch Lehnsnehmer des Herzogtums, sondern einzig und allein ihrem Rat, ihrer Bevölkerung und dem König gegenüber verpflichtet sein.

Kein Waffenbündnis soll herrschen, weder zum Streite noch Schutze, mit den anderen Reichen, denn es möchte Falkenstein sich aus den Fehden der anderen heraushalten um im Frieden gedeihen zu können, solange bis man diesen Vertrag und damit die Grenzen und Rechte der freien Siedlung Falkenstein verletzen sollte.

Es werden keine dauerhaften Gesandten zu anderen Ländern entsandt, noch sollen andere Länder dauerhaft einen solchen in der freien Siedlung Falkenstein unterhalten. Fürderhin wird die freie Siedlung Falkenstein Gesandten anderer Länder auf Anfrage freies Geleit und Schutz zukommen lassen, für diese Zeit, als da sie als solche sich verhalten und in der besprochenen Zeit sich dort aufhalten, so wie es auch die anderen Länder für Gesandte der freien Siedlung Falkensteins beeidet verbürgen mögen.

Es soll Handel sein in den Grenzen Falkensteins und die Siedlung gibt sich das Recht Markt halten zu dürfen.
Handel darf mit allen üblichen Waren betrieben werden, auf Strafe aber ist der Handel mit Sklaven verboten.
Handel mit Gebeinen ist auf Todesstrafe untersagt!

Die Siedlung Falkenstein gibt ausgewiesenen Jägern aus Britannia das Recht der Jagd auf dem Siedlungsgebiet Falkensteins. Dieses Jagdrecht muss beim Rat der Siedlung Falkenstein beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen.
Das Herzogtum Britannia gibt ausgewiesenen Jägern aus Falkenstein das Recht der Jagd auf dem Gebiet des Herzogtums. Dieses Jagdrecht muss in Britannia beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen.
Das abernten von Feldfrüchten, Obstbäumen, allen Früchten des Waldes oder der Felder sowie das Fischen und das Schlagen von Holz ist nur den Bürgern der jeweiligen Reiche im Rahmen deren Gesetzgebung gestattet.


Den Bürgern der Siedlung Falkenstein, die im Herzogtum Britannia Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen des Herzogtums Britannia ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand der Siedlung Falkenstein zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interressen der Bürger der Siedlung zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten. Voraussetzung für diesen Beistand ist ein ausschließlicher Wohnsitz in Falkenstein und die selbständige Einforderung dieses Rechtes durch den Festgenommenen.
Den Bürgern des Herzogtums Britannia, die auf dem Gebiet der Siedlung Falkenstein Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen der Siedlung Falkenstein ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand des Herzogtums Britannia zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interessen der Bürger des Herzogtums zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten.

Sowohl die freie Siedlung Falkenstein als auch das Herzogtum Britannia stimmen überein, ihre Grenzen nach eigenem Ermessen selbstständig und in Eigenverantwortung zu schützen.
Truppen, egal ob regulär oder marodierend, welche außerhalb ihrer Gebiete angetroffen werden, werden unverzüglich und ohne weitere Bedingungen abgezogen oder der Justiz des jeweiligen Landes zugeführt, auf deren Gebiet sie festgenommen wurden.

Sowohl das Herzogtum Britannia als auch die freie Siedlung Falkenstein anerkennen sämtliche Freiheiten die das jeweilige Reich den unbescholtenen Bürgern sämtlicher Völker und Reiche auf ihrem Gebiet zugesteht.

Für den Rat und das freie Lehen Falkenstein
Fildaris bouVinda
Rätin für Handel und Militär
Fildaris Bouvinda ist offline  
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Alt 04.11.2017, 18:15
#2
Federkiel&Tinte
 
Registriert seit: 25 Oct 2002
Beiträge: 160
Der Vertrag trägt auch das Siegel der Herzogin. Der Garde wird außerdem gemeldet, dass Passierscheine aus Falkenstein damit nicht mehr nötig sind, gegebenenfalls Kontrollen am Hafen von Valarian aber bestehen bleiben, um Einreisen aus Aldfur nach Britannia zu verhindern.
Federkiel&Tinte ist offline  
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