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Alt 01.11.2017, 11:23
An die Herzogin Maer von Britain
#1
Fildaris Bouvinda
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 30 Dec 2016
Beiträge: 710
Cunna zum Gruß eure Hoheit,

Wie bereits bei unserem letzten Treffen angesprochen, wartet das freie Lehen Falkenstein noch immer auf die offizielle Besiegelung des Vertrages der bereits besprochen und ausgehandelt wurde.

Unsererseits sind sämtliche Bedingungen erfüllt worden, jedoch harren wir noch immer der Bestätigung.

Es wäre mir eine Ehre auf ein weiteres Treffen mit euch in Minoc kommen zu dürfen um gemeinsam eine offizielle Verkündigung des Abschlusses dieses Vertrags verkünden und besiegeln zu können.

Cunna zur Ehr, für den Wohlstand und Frieden der Völker
Fildaris bouVinda
Rätin für Handel und Militär in Falkenstein
Fildaris Bouvinda ist offline  
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Alt 02.11.2017, 07:14
#2
Botenjunge
 
Registriert seit: 02 May 2007
Beiträge: 439
Glaron zum Gruß Rätin bouVinda

Die letzten mir vorliegenden Unterlagen zu einem gemeinsamen Vertrag beziehen sich auf jenen, den wir nach einem Treffen mit dem damaligen Rat als unzureichend zurückweisen mussten. Erklärungen und Verbesserungsvorschläge hatte ich dem Rat damals zugesandt.

Sollte es seitdem zu einer Überarbeitung gekommen sein, hat diese ihren Weg auf meinen Schreibtisch nicht gefunden. In diesem Fall bitte ich Euch um erneute Übersendung Eures Entwurfs und verspreche Euch eine schnelle Reaktion darauf.

Maer,
Herzogin von Britannia
Botenjunge ist offline  
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Alt 02.11.2017, 14:33
#3
Fildaris Bouvinda
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 30 Dec 2016
Beiträge: 710
Cunna zum Gruß eure Hoheit,

Die damals besprochenen Bedenken eurerseits wurden zur Kentniss genommen.

Meines besten Wissens nach, und wie auch ihr anlässlich des Schwures auf den König bereits bestätigt habt, wurde die offene Frage nach der Gesetzgebung Falkensteins bereits behoben.

Der Vollständigkeit halber möchte ich nochmals bestätigen, das alle Punkte die nach dem damaligen Treffen erwähnt wurden von Falkenstein akzeptiert wurden, und jeder Forderung nachgekommen wurde.

Der Vollständigkeit halber möchte ich mir hier nochmals erlauben den Vertragstext wie besprochen und vorzulegen, und die Bedenken wie folgt klarstellen.

zu Punkt 1.)
Falkenstein ist neutral, und kein Teil der Konflikte der Reiche. Dies wurde bereits auch vom Jadethron als gegeben akzeptiert. Falkenstein wird keine fremden Truppen auf seinem Boden dulden, egal von welchem Volk oder Reich (mit Ausnahmen kultureller und repräsentrativer Natur, wie ihr aus den Gesetzen entnehmen könnt).

zu Punkt 2.)
Wie ihr den Gesetzen Falkensteins entnehmen könnt, ist auch hierfür vorgesorgt.

zu Punkt 3.)
Wie im Vertragsentwurf vorgesehen obliegt die Sicherung der Grenzen des Herzogtumes einzig und alleine dem Herzogtum, und wird von der freien Siedlung Falkenstein in keiner Weise behindert werden. (Wobei ich hoffe, dass mir die Anmerkung erlaubt ist, dass es bis heute zu keinem einzigen in diesem Punkt befürchtetem Vorfall gekommen ist).

zu Punkt 4.)
Die freie Siedlung Falkenstein dankt euch für eure Gastfreundschaft, und wird im Bedarfsfall darauf zurückkommen.

zu Punkt 5.)
Dies, kann und wird auch von Falkenstein nicht nur als gegeben akzeptiert, sondern als Grundlegend angesehen.

Nur um euren Gelehrten und Schreibern die Mühe zu sparen erlaubt mir bitte den Vertragsentwurf nochmals in der vorgesehenen Form vorzulegen:
-------------------
Im Glauben an die Götter gibt sich die freie Siedlung Falkenstein mit dem Herzogtum Britain im Jahre 1325 folgenden Vertrag:

Es sollen die Grenzen der Siedlung wie auch die des Herzogtums Britain als gegeben und unumstößlich gelten, weder die eine noch andere Partei soll diese antasten, oder verletzen. Falkenstein wird dabei weder als Vasall noch Lehnsnehmer des Herzogtums, sondern einzig und allein ihrem Rat, ihrer Bevölkerung und dem König gegenüber verpflichtet sein.

Kein Waffenbündnis soll herrschen, weder zum Streite noch Schutze, mit den anderen Reichen, denn es möchte Falkenstein sich aus den Fehden der anderen heraushalten um im Frieden gedeihen zu können, solange bis man diesen Vertrag und damit die Grenzen und Rechte der freien Siedlung Falkenstein verletzen sollte.

Es werden keine dauerhaften Gesandten zu anderen Ländern entsandt, noch sollen andere Länder dauerhaft einen solchen in der freien Siedlung Falkenstein unterhalten. Fürderhin wird die freie Siedlung Falkenstein Gesandten anderer Länder auf Anfrage freies Geleit und Schutz zukommen lassen, für diese Zeit, als da sie als solche sich verhalten und in der besprochenen Zeit sich dort aufhalten, so wie es auch die anderen Länder für Gesandte der freien Siedlung Falkensteins beeidet verbürgen mögen.

Es soll Handel sein in den Grenzen Falkensteins und die Siedlung gibt sich das Recht Markt halten zu dürfen.
Handel darf mit allen üblichen Waren betrieben werden, auf Strafe aber ist der Handel mit Sklaven verboten.
Handel mit Gebeinen ist auf Todesstrafe untersagt!

Die Siedlung Falkenstein gibt ausgewiesenen Jägern aus Britain das Recht der Jagd auf dem Siedlungsgebiet Falkensteins. Dieses Jagdrecht muss beim Rat der Siedlung Falkenstein beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen.
Das Herzogtum Britain gibt ausgewiesenen Jägern aus Falkenstein das Recht der Jagd auf dem Gebiet des Herzogtums. Dieses Jagdrecht muss in Britain beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen.
Das abernten von Feldfrüchten, Obstbäumen, allen Früchten des Waldes oder der Felder sowie das Fischen und das Schlagen von Holz ist nur den Bürgern der jeweiligen Reiche im Rahmen deren Gesetzgebung gestattet.


Den Bürgern der Siedlung Falkenstein, die im Herzogtum Britain Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen des Herzogtums Britain ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand der Siedlung Falkenstein zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interressen der Bürger der Siedlung zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten.
Den Bürgern des Herzogtums Britain, die auf dem Gebiet der Siedlung Falkenstein Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen der Siedlung Falkenstein ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand des Herzogtums Britain zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interessen der Bürger des Herzogtums zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten.

Sowohl die freie Siedlung Falkenstein als auch das Herzogtum Britain stimmen überein, ihre Grenzen nach eigenem Ermessen selbstständig und in Eigenverantwortung zu schützen.
Truppen, egal ob regulär oder marodierend, welche außerhalb ihrer Gebiete angetroffen werden, werden unverzüglich und ohne weitere Bedingungen abgezogen oder der Justiz des jeweiligen Landes zugeführt, auf deren Gebiet sie festgenommen wurden.

Sowohl das Herzogtum Britain als auch die freie Siedlung Falkenstein anerkennen sämtliche Freiheiten die das jeweilige Reich den unbescholtenen Bürgern sämtlicher Völker und Reiche auf ihrem Gebiet zugesteht.
-------------------

Ich bitte daher um eine Audienz um diesen Vertrag nun endgültig abschliessen zu können
Cunna möge euch beschützen
Fildaris bouVinda
Rätin für Handel und Militär in Falkenstein
Fildaris Bouvinda ist offline  
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Alt 03.11.2017, 19:15
#4
Botenjunge
 
Registriert seit: 02 May 2007
Beiträge: 439
Glaron zum Gruße Frau bouVinda,

wie zugesichert, übersende ich Euch hiermit meine Antwort auf Euren Vertragsentwurf. Bitte beachtet meine rot markierten Änderungen. Insbesondere möchte ich hier den Punkt des Beistandes aus Falkenstein im Falle einer Verhaftung hervorheben. Gerne soll jedem Bürger, der nachweislich in Falkenstein lebt und nicht gleichzeitig ein Heim in Britannia hat, ein Beistand aus Falkenstein zustehen, sofern er diesen von sich aus einfordert. Letzteres ist leider wichtig, da sich bei der in einem großen Reich wie Britannia einstellenden Zahl an Vergehen nicht immer von Gardeseiten zeitig nachprüfen lässt, woher der Angeklagte stammt und welche Rechte daraus hervorgehen.
Wir erwarten daher, dass der jeweilige Verdächtige dieses Recht selbständig gegenüber der Garde oder der Herzogin anspricht.

Sofern Ihr mit dieser Änderung einverstanden seid, erwarte ich einen Vorschlag für ein Treffen in der Minocer Greifenburg, möglichst zwischen der siebten und halb neunten Abendstunde.

Maer,
Herzogin von Britannia

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Im Glauben an die Götter gibt sich die freie Siedlung Falkenstein mit dem Herzogtum Britannia im Jahre 1325 folgenden Vertrag:

Es sollen die Grenzen der Siedlung wie auch die des Britannia als gegeben und unumstößlich gelten, weder die eine noch andere Partei soll diese antasten, oder verletzen. Falkenstein wird dabei weder als Vasall noch Lehnsnehmer des Herzogtums, sondern einzig und allein ihrem Rat, ihrer Bevölkerung und dem König gegenüber verpflichtet sein.

Kein Waffenbündnis soll herrschen, weder zum Streite noch Schutze, mit den anderen Reichen, denn es möchte Falkenstein sich aus den Fehden der anderen heraushalten um im Frieden gedeihen zu können, solange bis man diesen Vertrag und damit die Grenzen und Rechte der freien Siedlung Falkenstein verletzen sollte.

Es werden keine dauerhaften Gesandten zu anderen Ländern entsandt, noch sollen andere Länder dauerhaft einen solchen in der freien Siedlung Falkenstein unterhalten. Fürderhin wird die freie Siedlung Falkenstein Gesandten anderer Länder auf Anfrage freies Geleit und Schutz zukommen lassen, für diese Zeit, als da sie als solche sich verhalten und in der besprochenen Zeit sich dort aufhalten, so wie es auch die anderen Länder für Gesandte der freien Siedlung Falkensteins beeidet verbürgen mögen.

Es soll Handel sein in den Grenzen Falkensteins und die Siedlung gibt sich das Recht Markt halten zu dürfen.
Handel darf mit allen üblichen Waren betrieben werden, auf Strafe aber ist der Handel mit Sklaven verboten.
Handel mit Gebeinen ist auf Todesstrafe untersagt!

Die Siedlung Falkenstein gibt ausgewiesenen Jägern aus Britannia das Recht der Jagd auf dem Siedlungsgebiet Falkensteins. Dieses Jagdrecht muss beim Rat der Siedlung Falkenstein beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen.
Das Herzogtum Britannia gibt ausgewiesenen Jägern aus Falkenstein das Recht der Jagd auf dem Gebiet des Herzogtums. Dieses Jagdrecht muss in Britannia beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen.
Das abernten von Feldfrüchten, Obstbäumen, allen Früchten des Waldes oder der Felder sowie das Fischen und das Schlagen von Holz ist nur den Bürgern der jeweiligen Reiche im Rahmen deren Gesetzgebung gestattet.


Den Bürgern der Siedlung Falkenstein, die im Herzogtum Britannia Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen des Herzogtums Britannia ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand der Siedlung Falkenstein zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interressen der Bürger der Siedlung zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten. Voraussetzung für diesen Beistand ist ein ausschließlicher Wohnsitz in Falkenstein und die selbständige Einforderung dieses Rechtes durch den Festgenommenen.
Den Bürgern des Herzogtums Britain, die auf dem Gebiet der Siedlung Falkenstein Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen der Siedlung Falkenstein ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand des Herzogtums Britannia zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interessen der Bürger des Herzogtums zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten.

Sowohl die freie Siedlung Falkenstein als auch das Herzogtum Britannia stimmen überein, ihre Grenzen nach eigenem Ermessen selbstständig und in Eigenverantwortung zu schützen.
Truppen, egal ob regulär oder marodierend, welche außerhalb ihrer Gebiete angetroffen werden, werden unverzüglich und ohne weitere Bedingungen abgezogen oder der Justiz des jeweiligen Landes zugeführt, auf deren Gebiet sie festgenommen wurden.

Sowohl das Herzogtum Britannia als auch die freie Siedlung Falkenstein anerkennen sämtliche Freiheiten die das jeweilige Reich den unbescholtenen Bürgern sämtlicher Völker und Reiche auf ihrem Gebiet zugesteht.
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Botenjunge ist offline  
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Alt 04.11.2017, 05:53
#5
Fildaris Bouvinda
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 30 Dec 2016
Beiträge: 710
Mit einem kleinen Schmunzeln verfasst Fil rasch ihre Antwort

Cunna zum Gruß Hoheit,

Wir werden unserem Schreiberling nochmals anweisen solch wichtige Dokumente doch gefälligst auch mit den richtigen Bezeichnungen zu versehen.

Selbstverständlich nehmen wir euren kleinen administrativen Änderungswunsch zur Kenntnis, haben hier keine Einwände, erwarten aber selbstredend selbiges ebenfalls von Bürgern des Herzogtums.

Gerne würde ich am heutigen Sternentag zur siebenten Stunde bei euch vorsprechen, und erbitte gleichzeitig ergebenst eure Genehmigung für diesen Tag und meine offiziellen Termine (ich habe ebenfalls noch einen Termin mit dem Grafen zu späterer Stunde) meine Ausgehuniform als Rätin des freien Lehens auch im Herzogtum tragen zu dürfen.

Habt Dank für eure Antwort
Cunna schütze euch
Fildaris bouVinda
Rätin für Handel und Militär in Falkenstein
Fildaris Bouvinda ist offline  
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Alt 04.11.2017, 07:40
#6
Federkiel&Tinte
 
Registriert seit: 25 Oct 2002
Beiträge: 160
Ein Bote bestätigt den Termin und richtet Fil aus dass sie in ihrer Uniform erscheinen kann
Federkiel&Tinte ist offline  
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