27.08.2009, 13:12 |
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Reisender
Registriert seit: 17 Aug 2009
Beiträge: 529
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Hallo,
vorneweg - Ich frage mehr aus Neugier den akuter Notwendigkeit. Die Baukostenregelungen für Privatpersonen gilt ebenso für Gilden (abgesehen von den zusätzlichen Kosten für den Gildenstein), ja? Wenn man die Baukosten "ausspielt", z.B. einen Auftrag über Holz an Schreiner ABC vergibt oder große Landkäufe tätigt, wird man trotzdem 2mal zahlen müssen, richtig? Ist es auch für Privatpersonen/Gilden möglich durch Gegenstände auf Webseiten zu verlinken (siehe Handelsbrett) oder ist dies ausgeschlossen? Können Gilden auch "Gildentiere" z.B. Pferde anschaffen, die dann allen Gildenmitgliedern zur Verfügung stehen? Vielen Dank für eure Antworten, Zana Tul |
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