05.03.2015, 09:27 |
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Folgende Gesetze werden in beiden Festungssteilen sowie den beiden Tavernen Aldfurs ausgehangen und noch einmal mündlich von Boten verkündet:
Gesetze der Grafschaft Aldfur Die Gräfin Threnna ist gesetzgebendes und rechtsprechendes Organ in Aldfur, kann diese Aufgabe aber an ausgewählte Richter übertragen. Da Strafen gegen Verbrechen von ihrer Schwere abhängig sind, gibt es keinen exakten Strafenkatalog. Darüber hinaus hat die Gräfin stets das Recht, Verurteilte ohne Angabe von Gründen zu begnadigen. Grundsätzlich gilt alles als erlaubt, was in den Gesetzen nicht ausdrücklich verboten ist. Ein Verbrechen wird erst dann als solches betrachtet, wenn es sich gegen die folgenden Personengruppen richtet: Adel und Amtspersonen Offiziere und Soldaten der gräflichen Armee oder Wache Bürgern, die nachweislich in Aldfur wohnen Diplomaten anderer Völker und Reiche Freie Händler, sofern sie eine entsprechende Handelserlaubnis besitzen Besucher des Reiches, Verfemte und ähnliche Personengruppen stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gräflichen Gesetze. Verboten sind unter den oben genannten Bedingungen: Mord und Mordversuch; Ausnahme: Blutfehden Diebstahl und Raub Spionage und Hochverrat Amtsanmaßung Ausübung von gefährlicher Magie in den Städten Lästerliches Reden gegen Amt und Adel Jedem Angeklagten steht das Recht eines Verteidigers zu. Rechte Jeder nachweislich in Aldfur seßhafte Bürger genießt den Schutz vor Auslieferung an andere Reiche. Er darf Waffen tragen und diese zur Selbstverteidigung nutzen, unbegrenzt Handel treiben und seine Ehre durch Duelle schützen. Soldaten der gräflichen Armee genießen zusätzlich zu den Bürgerrechten noch die Erlaubnis, innerhalb der Städte Rüstungen zu tragen. Sie dürfen Personen auf einen bloßen Verdacht hin durchsuchen und befragen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Schiffe, Häuser, Warengüter, Taschen und Ähnliches. Soldaten dürfen keine Würdenträger behelligen und sind ihnen zu Gehorsam verpflichtet. Zum niederen Adel gehören Landvogte, Edle, Ritter und Freiherren. Der Adel darf Waffen und Rüstung tragen sowie Blutfehden gegen Organisationen, Gilden und andere Adlige ausrufen. Sie haben zudem das Recht, eine Audienz beim Grafenhaus zu verlangen oder diese für eigentlich nicht berechtige Personen zu vermitteln. Die letzte Bevölkerungsgruppe Aldfurs sind die Hofämter. Dazu gehören in erster Linie Richter, Diplomaten und Herolde. Sie besitzen dieselben Rechte wie normale Bürger, dürfen zusätzlich aber Rüstungen in den Städten tragen und haben Anspruch auf Audienzen bei der Gräfin. Richter haben zudem das Recht, Angeklagte zu verurteilen und das Strafmaß nach eigenem Gutdünken festzulegen. Blutfehden Unter Blutfehden werden Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Personen oder ganzen Gruppen verstanden. Eine Blutfehde unterliegt verschiedenen Regeln. So wird sie stets ehrenhaft geführt. Vergiftungen, Meuchelmord, das Anheuern von unbeteiligten Söldnern oder das Beschwören von Kreaturen zur Unterstützung der Fehde ist nicht gestattet und wird entsprechend den Gesetzen geahndet. Grundsätzlich führt eine Blutfehde für die Betroffenen zur Aussetzung folgender Gesetze: Mord und Mordversuch unbegründeter Angriff Diebstahl und Raub Ausübung von Kampfmagie in Städten Eine Blutfehde endet mit der Auslöschung der gegnerischen Gruppe oder einer offiziellen Niederlegung der Fehde durch beide Gruppen gegenüber der Gräfin. Eine Blutfehde muss vor Zeugen ausgerufen und öffentlich bekannt gemacht werden. Die Gräfin behält sich allerdings das Recht vor, eine Fehde eigenmächtig zu beenden, wenn aus ihr heraus ein Schaden für die Grafschaft entsteht. |
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