Boten, gewandet in den Farben Britains, bringen an allen öffentlichen Plätzen der Hauptstadt gut sichtbare Aushänge an.
Glaron zum Gruße, Bürger Britains !
Kraft meines Amtes als Lehnsherr der Hauptstadt Britain verkünde ich hiermit eine Änderung der in der Stadt Britain geltenden Gesetze.
Ab sofort wird in der Hauptstadt Britain das Gesetz zur Kontrolle der Magie gelockert. Dem Volke wird somit die Verwendung einfacher Hilfszauber wieder gestattet.
Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
- Das Wirken von Kampfzaubern oder anderweitig schädigender Magie bleibt innerhalb der Mauern der Stadt Britain verboten, ausgenommen zur Selbstverteidigung.
- Das Wirken von schädigender Magie auf Mitglieder der herzoglichen Garde, des Adels sowie auf Amtsinhaber und Würdenträger des Reiches sowie unserer Verbündeten oder der blosse Versuch dessen wird als ernster Angriff auf das Leben aufgefasst und führt zu entsprechend harter Bestrafung.
- Jegliche Verwandlungs- und Beschwörungsmagie gleich welcher Art ist in Britain bei Strafe untersagt.
- Das Verwenden von Reisemagie jeglicher Art zur Flucht vor Vertretern der Staatsmacht steht unter angemessener Strafe.
- Das Wirken jeglicher Form von schwarzer Magie, Blutmagie oder dämonischer Praktiken, die Verbreitung solcher Theorien in Wort oder Schrift, sowie die Unterstützung entsprechender Gruppierungen wird unweigerlich mit dem Tode bestraft. Ebenso wird das Wirken von Flüchen auf Lebewesen oder Gegenstände mit der Todesstrafe belegt.
- Hausbesitzer und Geschäftsinhaber haben das ausdrückliche Recht, das Wirken von Magie in ihren eigenen Häusern und Geschäften zu verbieten. An dieses Hausrecht nicht gebunden sind Gardisten in Ausübung ihrer Dienstpflicht sowie Adel, Amtsinhaber und Würdenträger des Herzogtums Britannia. In Tavernen und Geschäften sollte ein solches Verbot bei Bedarf ausdrücklich gut lesbar ausgehängt werden.
- Weitergehenden Anweisungen der herzoglichen Garde ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
Die Lockerung des Gesetzes erfolgt in Einklang mit den geltenden herzoglichen Gesetzen und tritt bis auf Widerruf ab sofort in Kraft. Sie kann jederzeit rückgängig gemacht werden, wenn die Sicherheitslage in der Stadt Britain es erfordert. Die Regelungen in den anderen Städten des Herzogtums bleiben hiervon unberührt und richten sich nach den Befehlen und Anordnungen der jeweiligen Lehnsherren.
Glaron schütze die herzogliche Familie und das Volk Britannias !
gegeben zu Britain, am 21. im Estif im Jahre des Herrn 1303
Bolwen von Britain
Baron von Britain
Oberst der herzoglichen Garde
Am unteren Rand der Aushänge prangt das Siegel des Barons von Britain.