03.11.2009, 22:03 |
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Reisender
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Höret, höret Bürger des Herzogtums!
Folgende Bekanntmachung sei nach der herzoglichen Audienz vom 24. im Estif 1299 verkündet: Ein neues Gesetz zur Anwendung der Magie ist erlassen worden, welches besagt: “Ab sofort macht sich jede Person, die über magische Fähigkeiten verfügt, und seien sie noch so gering, der Hexerei verdächtig. Als Hexerei wird jede Form der Magie betrachtet, die nicht zum Wohle des Herzogtums und der Menschen angewendet wird. Jede magisch begabte Person, die nicht nachweisen kann, Ihre Fähigkeiten im Sinne des Gesetzes zu verwenden, macht sich der Hexerei schuldig. Fälle von Hexerei werden durch die Inquisition verfolgt und mit dem Tode bestraft. Magisch begabte Bürger werden aufgefordert, ihren Namen innerhalb von vier Monden bei ihrem Lehnsherren niederzuschreiben. Wer unter Beweis stellen will, dass er seine Fähigkeiten für das Gute verwendet, dem stehen die folgenden Möglichkeiten offen:
Die Garde hat das Recht Magier, egal welchen Standes, unter dem Verdacht der Hexerei in Haft zu nehmen und zu verhören. Sollte der Verdacht der Hexerei sich bestätigen, wird der Fall an die heilige Inquisition übergeben. Dies bezieht sich auch auf Fälle von Hexerei, die von Gästen verursach werden. Entsprechende Pakte mit den Nachbarreichen gelten hier vorerst nicht. Ferner erlischen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sämtliche Magieerlaubnisse im Herzogtum.“ Dieses Gesetz tritt ab sofort in Kraft. Es sei noch einmal betont, dass jeder, der sich nicht innerhalb der genannten Frist bei seinem Lehnsherrn meldet sowie einer der genannten Gruppen beitritt oder einen Eid schwört, kann mit einer Überprüfung seiner Person rechnen. Dieses Gesetz ist die Reaktion Ihrer Hoheit auf das feige und provozierende Verhalten rückgratloser Mörder, die ihre Fähigkeiten für niedere Zwecke missbrauchen. Wer der Hexerei überführt wird, wird keine Gnade erfahren. Lang lebe der König! Lang lebe die Herzogin! A. Lanve, Hofschreiber Gehilfe in der Hofbibliothek zu Papier gebracht am 24. im Estif 1299 im Namen Ihrer Hoheit Jilyana von Britannia |
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