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Alt 21.02.2015, 11:16
Aldfur
#1
Lady Ygraine
Administrator
 
Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
In wenigen Tagen ist es so weit und wir können Aldfur offiziell eröffnen. Bevor ich euch hier das Konzept des Reiches vorstelle, möchte ich ein paar Worte vorweg an euch richten:
  1. Ich brauche noch 1-2 Tage Zeit, bis alle Türen stehen und alle Wachen auf Posten sind. Prinzipiell dürft ihr die Änderungen in dieser Zeit natürlich schon erkunden - viel zu sehen gibt es dann aber noch nicht.
  2. Bis wir das Reich offiziell starten (es wird einen eindeutigen RP Post dazu geben) bitte ich wegen des o.g. Problems vorerst von ingame-Einschätzungen hinsichtlich Truppenstärke und Charakter des Reiches abzusehen
  3. Wer sich als Spieler dem Reich anschließen möchte, wird nach der "Eröffnung" Posts im Forum finden, was Öffnungszeiten, Arbeitsangebote etc. angeht
  4. Alle Posts, die Aldfur betreffen, werden im Titel so gekennzeichnet. Wir bitten um Fairness, dass gute Chars, die laut Konzept nicht gefahrlos nach Aldfur reisen können (Guter Klerus, Gardeangehörige, Adel, Amtspersonen...) solche Aushänge auf keinen Fall zu Gesicht bekommen.

So. Jetzt gehts los. Wenn Ihr Fragen habt, die das Konzept nicht beantwortet oder etwas Unklar ist (oder ihr was anders versteht als ich ) dann meldet euch hier einfach.

Das Reich und seine Geographie:
Aldfur ist Provinz des Königreiches Nyr'war und wird als Grafschaft geführt. Es besteht aktuell aus zwei Städten: Der Hauptstadt Aldfur mit strikter böse-rechtstreuer Gesinnung und der etwas verwahrlosten Hafenstadt "Südhafen" mit eher böse-freiheitlicher Ausrichtung.
Vertreterin der Königin von Nyr'war ist XXX (sorry da muss ich noch was ändern).

Obwohl Aldfur für seine Art von Reich hohe moralische Ansprüche besaß, konnten sich Hauptstadt und Hafenstadt nicht unterschiedlicher entwickeln. Die Hauptstadt rund um die Festung zog alle an, die ein Leben unter strenger Führung suchten, sich in Intrigen übten oder Offiziere des Aldfurer Heeres werden wollten. Auch Paladine und Priester vor allem dunkler Gottheiten suchten den Schutz von Gräfin Rhavona, um von hier aus ihr Werk tun zu können. Gänzlich anders ging es in Hafenstadt Südhafen zu: Hier versammelte sich vor allem das Hafengesinde. Schläger, leichte Mädchen, Schmuggler und alles, was sich sonst noch als „Abschaum der Gesellschaft“ bezeichnete, fand hier Unterschlupf. Zwar galten die dem Herzogtum teilweise durchaus ähnlichen Gesetze auch hier, doch war allgemein bekannt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die zum Schutze des Hafens abgestellten Mondkrieger und Soldaten der Wache befassten sich dementsprechend auch wenig bis gar nicht mit Diebstählen, Schlägereien, Unzucht und Lynchmord – insbesondere dann, wenn ein klingelnder Beutel Münzen sie davon überzeugte, im entscheidenden Augenblick woanders hinzusehen. Je näher man allerdings an den Kreis der Gräfin und ihrer Beamten kam, umso riskanter wurden Gesetzesbrüche. Strafen wurden weitestgehend willkürlich im Ermessen der Gräfin verhängt.

Besonders gefährlich war der Besuch in Aldfur aber für alle, die mehr oder weniger offen auf der Seite Britannias standen. Mochten Menschen mit besonderen Fähigkeiten, die für Aldfur in irgendeiner Art und Weise wertvoll waren, noch einen gewissen Schutz genießen, so galten doch im Prinzip alle Bürger Britannias als Freiwild, mit denen nach Belieben verfahren werden konnte. Insbesondere bekannte und hochrangige Bürger, beispielsweise Gardisten, Adlige und Priester guter Gottheiten liefen in Aldfur Gefahr, festgenommen und erst gegen ein sattes Lösegeld wieder freigegeben zu werden. Wer nur ein unbedeutender Bürger war, der konnte immerhin hoffen, „nur“ mit Prügeln und Ausrauben davon zu kommen.

Andersherum war sich jeder Bürger Aldfurs darüber im Klaren, dass ihm im Herzogtum ähnliches widerfahren würde. Insbesondere die Priester und Paladine dunkler Gottheiten mussten damit rechnen, auch in Britannia bekannt zu sein und bei Entdecktwerden sofort verhaftet und der Inquisition vorgestellt zu werden, was in der Regel mit dem Feuertod endete.

OOC Anmerkungen zum Konzept:
Zu Gunsten eines fairen Spiels miteinander gibt es ab sofort kein „Titel sind OOC Wissen“ mehr. Wer einen Titel des dunklen Reiches trägt – ob Adel oder Kleriker – ist als solcher im Herzogtum ebenso bekannt, wie anders herum. Es ist fortan also nicht mehr möglich, sich im Falle einer Verhaftung darauf zu berufen, dass das betreffende Amt nur im Gegenreich ausgeübt wurde und man es in Feindesland gar nicht kennen könne. Das bedeutet im Prinzip nichts anderes als: Glaronspriester riskieren beim Betreten Aldfurs ebenso unmittelbar ihren RP-Tod wie Paladine der Tunkali in Britannia. Weniger bedeutende Chars müssen bei Enttarnung mit ihrem Rang angemessenen Konsequenzen rechnen.

Handel in Aldfur
Im Gegensatz zu "Reichsfremden", die jederzeit überfallen und ausgeraubt werden können, stehen Händler unter einer Art "Ehrenschutz". Es müsste schon eine besonders niederträchtige Person sein, die einen Händler überfällt. Schließlich trägt er zur Versorgung Aldfurs bei. Händler können ihre Waren in Aldfur frei anbieten, dazu die dortigen Markttage nutzen oder ihre Waren dem "Schmuggler" anbieten (mehr dazu nach Eröffnung).
Achtung: Wir werden darauf achten, dass in Aldfur nur diejenigen handeln, zu deren Gesinnung der Verkauf illegaler Waren passt (Gesinnung böse; neutral nur bei passendem Rollenspiel; gut eher gar nicht).
Es steht den Bewohnern Aldfurs frei, Versorgungslücken zu schließen, indem sie sich einen guten Händler/Handwerker entführen und ihn zur Herstellung einer Ware zwingen. Wir verweisen hier aber nochmal auf die 3-Tage-Regel.

Die 3-Tage-Regel:
Chars, die aus welchen Gründen auch immer entführt oder gefangen genommen werden, können die 3-Tage Regel in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Kein Char darf länger als 3 Tage festgehalten werden, wenn der Spieler das nicht möchte. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Spieler in diesen 3 Tagen auch verfügbar ist, um das Spiel abzuwickeln (Gerichtsverhandlungen, Herstellung von Gegegnständen, etc.) Wer nach seiner Inhaftierung also erst einmal eine Woche im RL Urlaub ist, kann die 3-Tage-Regel für diesen Zeitraum nicht in Anspruch nehmen. So wie das "Opfer" in der Pflicht ist, für diesen Zeitraum zur Verfügung zu stehen, ist natürlich auch der Täter verpflichtet, seinem Opfer in der Zeit die Gelegenheiten zum nötigen RP zu bieten. Entführen und dann rplos verschimmeln lassen ist nicht.
Wer die Regel in Anspruch nehmen möchte, der wendet sich nach drei Tagen bitte an einen Gamemaster.
Natürlich dürft ihr Gefangenschaften freiwillig nach Belieben verlängern, wenn das Opfer dem zustimmt. Und nur dann.

Tarnungen:
Es ist elementarer Bestandteil Aldfurs, dass die bösen Chars hier "frei" leben können. Das schließt den Schutz vor Entdeckungen mit ein. Da eine Tarnung durch Kapuzenroben und Co. für den "Alltag" auf Dauer ziemlich aufwändig und nervig ist, gehören Tarnungen nicht zum Bestandteil des Konzeptes von Aldfurs. Wer sich dort frei aufhält, läuft in der Regel ungetarnt herum. Das hat mehrere Gründe:
  1. Da die Bürgerschaft in Aldfur keine Straftat im Herzogtum ist (und andersrum), ist es nicht prinzipiell gefährlich, wenn die herzogliche Garde weiß, dass Char Ima Newbie in Aldfur lebt.
  2. Da man sich durch Tarnung eher auffällig verhält (weil es sonst keiner tut) wird es auch Besuchern aus dem Herzogtum schwerer gemacht, hemmungslos Identitäten auszuspähen und zu verpetzen. Ungetarnt sind sie ja genauso gut erkennbar und ggf. ebenso angreifbar.
  3. Da der Handel mit illegalen Waren in Aldfur erlaubt ist, kann man auch dafür im Herzogtum nicht haftbar gemacht werden (es sei denn man ist Bürger des Herzogtums; dann wirft der Handel zumindest ein moralisch fragwürdiges Licht auf einen und die Garde kommt vielleicht auf die Idee, eine Hausdurchsuchung zu unternehmen)
  4. Kurz und gut: Tarnungen sind unnötig und eher auffällig als nützlich
Wann bieten sich Tarnungen an? Wenn man die Gesetze Aldfurs brechen will oder es auf Aldfurs Bürger abgesehen hat und nicht erwischt werden will.

Königin Xar'Ynth
Xar'Ynth ist die älteste Tochter des Königreiches Nar'Wyr, einem eher kleinen und dadurch recht unbekannten Reich, das weniger durch seine Größe, als durch seine reichen Erzminen zu Wohlstand gekommen ist. Dieser Wohlstand wird von Xar'Ynth benutzt, um das Reich zu erweitern und somit zu einer festen Größe im Weltgefüge zu erheben. Da dies ohne Feindkontakte nicht geht, greift sie auch auf die Hilfe obskurer Kulte wie dem der Mondkrieger zurück. Tatsächlich wird ihr nachgesagt, diesem Kult selbst anzugehören und dort in der Rolle einer Jüngerin bestrebt zu sein, ihre eigene Zukunft zu entschlüsseln und so den besten Weg für ihre Eroberungspläne zu finden. Stellenweise wird sie deshalb als abergläubisch bezeichnet.
Xar'Ynth wurde vermutlich um 1280 geboren. Nach dem Tod ihres Vaters setzte sie sich als Erbin des Thrones durch, indem sie Konkurrenten durch Heiratsversprechen, Geld und Intrigen gegeneinander ausspielte und so unschädlich machte. Nar'Wyr und seine Provinzen sind von einer straffen gesellschaftlichen Ordnung und strengen Gesetzen geprägt. Gleichzeitig bietet die Königin bekanntermaßen aber auch allerlei Gesindel in ärmlicheren Regionen Unterschlupf und versichert sich auf diese Weise der Treue von Schurken, Huren, Schmugglern und ähnlichem Abschaum.
Persönliche Leidenschaften und Abneigungen sind nicht bekannt, doch erhält nur Zugang zu Xar'Ynth und ihrem Führungskreis, wer sich angemessen zu verhalten weiß, gute Fürsprecher hat oder sich durch besondere Taten verdient gemacht hat.
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 21.02.2015, 11:34
Thumbs up
#2
Alessandra Rodin
Reisender
 
Registriert seit: 25 Oct 2010
Beiträge: 674
Sind die Städte nun plötzlich da oder geht sie aus Trinsic hervor?
Und..Ygraine..setz bloss bitte nicht du die Türen

Bin gespannt
Alessandra Rodin ist offline  
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Alt 21.02.2015, 11:43
#3
Lady Ygraine
Administrator
 
Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
Auch das wird im RP Post erklärt werden
Und ich glaub Alessandra braucht einfach mal ne Diät. ICH pass sehr wohl durch die Türen
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 21.02.2015, 12:34
#4
Covan Larail
Reisender
 
Registriert seit: 28 Apr 2012
Beiträge: 561
Ist es eigentlich Absicht, dass die Gräfin ähnlich heißt, wie ein bekannter Adoria Paladin?
Covan Larail ist offline  
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Alt 21.02.2015, 14:58
#5
Alrik Eynar
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 10 May 2004
Beiträge: 562
Da wollte doch jemand auf die dunkle Seite der Macht wechseln....
Alrik Eynar ist offline  
Geändert von Alrik Eynar (21.02.2015 um 15:35 Uhr).
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Alt 22.02.2015, 11:35
#6
Phoebe Cusidion
Reisender
 
Registriert seit: 13 Dec 2013
Beiträge: 61
Ist es eigentlich Absicht, dass hier ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Aldfur und Herzogtum aufgebaut wird? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Tut mir leid wegen der Punkte, aber Leerzeichen mag das Forum ja nicht...

Vergleich:
Bürger Herzogtum................................Bürger Aldfur

Handel:
Mindestpreise..................................... freier Handel
OOC-Prüfung, ob passend

Bewegungsfreiheit "normaler" Bürger im anderen Reich:
Handwerker Schutz durch ....................erhöhte Kontrollen
"Ehre der Bösen", andere nach
"Belieben" (Ausrauben, Entführen,
Zwangsarbeit,...)

Handel mit Illegalem in Aldfur:
nur erlaubte Waren verkaufbar,...............keine Verfolgung im
sonst Hausdurchsuchungen....................Herzogtum
Phoebe Cusidion ist offline  
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Alt 22.02.2015, 11:50
#7
Lady Ygraine
Administrator
 
Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
Ich werd aus deiner "Tabelle" nicht ganz schlau. Aber dass hier Sachen anders laufen wie dort ist richtig. Dass die (subjektiv) attraktiver aussehen als im Herzogtum auch. Dafür sind damit aber auch die größeren Risiken verbunden. Ein Händler/Handwerker mag in Aldfur freies Geleit haben. Wird er erwischt oder verraten, erwarten ihn aber auch im Herzogtum die Konsequenzen. Genauso wie Herzogtümler mit Konsequenzen rechnen müssen, die meinen einfach mal auf ein Bierchen nach Aldfur marschieren zu können.
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 22.02.2015, 12:02
#8
Lady Ygraine
Administrator
 
Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
Edit: Ah ich glaub ich bin durchgestiegen. Also. Nicht ganz richtig.

Ja im Herzogtum gibts Mindestpreise, in Aldfur eher nicht. Allerdings wären die Aldfurer Rohstofflieferanten (sofern überhaupt vorhanden) schön blöd, weniger Geld zu verlangen als im Herzogtum, oder? Da es hier primär um Spielbarkeit für Handwerker und Co. geht kann es durchaus sein, dass wir die Mindestpreise rüberziehen, wenn es "freiwillig" nicht funktioniert.

Handel:
Ja Händler haben in Aldfur Schutz. Fliegt durch Spionage oder sonstwas auf, dass ein Bürger des Herzogtums in Aldfur Zeug vertickt, muss er mindestens mit Verhör und Durchsuchung rechnen. Wird verdächtiges Zeug bei ihm gefunden, hat er durchaus ein Problem. So oder so haftet dem Handwerker danach ein gewisser Verdacht/Makel an, dass man zwar offenbar gerne vom Herzogtum profitiert, aber nicht hinter den Gesetzen steht. Das kann hinsichtlich Titel, Einfluss und ähnlichen Dingen durchaus hinderlich sein und die Garde hat die offizielle Erlaubnis, solche nachgewiesenen "Schwarzhändler" nach Ermessen der Fairness auf dem Kieker zu haben.
Als Herzogtümler also einfach mal nen Handel mit Dämonenknochen aufziehen ohne dass das Folgen hat, wird also eher schwierig. Es gibt also durchaus ein Risiko der Verfolgung.

Bewegungsfreiheit:
Wie oben schon geschrieben: Einfach mal auf ein Bierchen ins Nachbarreich gehen ist für die meisten Chars nicht drin. Böse müssen damit rechnen, in Britannia aufgehalten und je nach Rang auch zum Verhör, Lösegeld oder RP-Tod festgehalten zu werden. Gute müssen damit rechnen, in Aldfur ausgeraubt und überfallen zu werden (Rest siehe Rang). Es ist ausdrücklich erwünscht, dass man sich klar zu einer Seite bekennt (gut oder böse) und die Seiten dann auch mit allen Pros und Contras nimmt. Und nicht heute so, morgen so.

Wie ich im Eingangspost schon schrieb, wir werden drauf achten, dass da keiner mit der falschen Gesinnung "Zeug macht".

Klarer so?
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 22.02.2015, 12:18
#9
Alessandra Rodin
Reisender
 
Registriert seit: 25 Oct 2010
Beiträge: 674
Ich denke, man sollte erstmal schauen wie es läuft und nicht vorher schon Probleme sehen. Wie bei einer Waage wird es nicht von Beginn an ein ausgeglichenes Verhältnis geben, sondern sie wird schwanken und es wird Probleme geben. Durch Feintuning wird man dann das ausgeglichene Verhältnis einstellen.
Alessandra Rodin ist offline  
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Alt 22.02.2015, 12:27
#10
Lady Ygraine
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Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
Das ist richtig. Mit Nachjustierungen auf beiden Seiten muss gerechnet werden

Natürlich soll euch das trotzdem nicht davon abhalten, Fragen zu stellen oder vermeintliche Fehler zu erwähnen.
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 22.02.2015, 12:40
#11
Phoebe Cusidion
Reisender
 
Registriert seit: 13 Dec 2013
Beiträge: 61
Vielleicht wird es an ein paar Beispielen klarer.

Nehmen wir an ein Aldfurer Händler vertickt illegale Ware in Aldfur. In Aldfur passiert ihm nichts, weil es dort erlaubt ist. Danach geht er ins Herzogtum (keine OOC-Überprüfung) und verkauft dort legale Ware. Im Herzogtum wird er aufgrund seiner Herkunft etwas genauer untersucht (nicht aufgrund der verkauften illegalen Waren), darf aber sonst problemlos herumreisen.

Ein Britainer Händler verkauft Waren an die Garde. Danach reist dieser nach Aldfur (wenn es ihm OOC erlaubt wird). Dort muss er sich auf die Ehre von Verbrechern verlassen, und hoffen, dass er als Händler bekannt genug ist, um dort "in Ruhe" gelassen zu werden. Durch den Handel mit "den Guten", kann es ihm aber passieren, dass er trotzdem Probleme bekommt. Nach dem Verkauf von legalen Waren reist er zurück ins Herzogtum. Dort kann es sein, dass er dann in Zukunft genauer unter die Lupe genommen wird.

Ich hatte es ursprünglich so verstanden, dass das Nachbarreich umgekehrt gleichberechtigt zum Herzogtum existiert. Während aber der Britainer mit vielerlei Konsequenzen rechnen muss (Brauchbarkeitsnachweis), hat der Aldfurer erstmal ein sorgenfreies Leben (Schuldnachweis).
Ich wollte nur nachfragen, ob es bewusst so gemacht wird, damit das dunkle Reich schneller wächst. Ein späteres extremes Nachjustieren mit Verboten und so weiter könnte manchem sauer aufstossen.

[edit] Fast hätte ich vergessen, dass der Britainer Händler noch ganz ehrenhaft entführt und zur Herstellung von Ware gezwungen werden darf. [/edit]
Phoebe Cusidion ist offline  
Geändert von Phoebe Cusidion (22.02.2015 um 12:49 Uhr).
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Alt 22.02.2015, 12:44
#12
Alessandra Rodin
Reisender
 
Registriert seit: 25 Oct 2010
Beiträge: 674
Zu glauben, dass jeder Händler in Britain untersucht wird, nur weil der auch mal in Alfdur handelt, ist so eigentlich weniger haltbar. Die Situatiuon ist ja nicht neu, viele handelten auch in der Schlangenbucht und wurden in Britain nicht gefilzt, eben auch weil es nicht unbedingt bekannt war.

Soweit ich weiss sollen nur höhere Personen aneinander bekannt sein, aber eben nicht jeder Rübenhändler. Die Garde ist keine NSA, die jeden Händler per GPS und Handyortung verfolgt.
Alessandra Rodin ist offline  
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Alt 22.02.2015, 13:02
#13
Lady Ygraine
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Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
Ah. Ja ich versteh dein Problem.

Grundsätzlich gilt für 90% der jeweiligen Chars, das ihre Bürgerschaft zumindest für Einheimische klar erkennbar ist: Gibt es ein Haus mit seinem Namen dran? Wer in Aldfur kein entsprechendes Gebäude besitzt, der gilt nicht als Bürger und ist - böse hin oder her - erstmal Freiwild. Andersrum kann die Garde sagen "Hmmm hat der hier ein Haus? Wohnt der irgendwo?". Wenn nein, lohnt sich hier ein genauerer Blick. Das macht es natürlich auch Chars, die irgendwo unerkannt im Abseits leben schwieriger (Yay, Generalverdacht, Konflikte!)
=> Die Situation ist zugegebenermaßen knifflig, da ein böser Char gegenüber dem "Freiwild" mehr gemeine Möglichkeiten hat (verhauen, ausrauben), weil ein guter Char solche Mittel einfach nicht nutzen würde.

Richtig ist, dass man einen Char im jeweiligen Reich nur dann rechtlich belangen kann, wenn er die dortigen Gesetze gebrochen oder etwas gegen das Reich getan hat. Heißt:
Char A darf in Aldfur verbotene Ware verkaufen; das macht ihn in Britannia nicht zum Verbrecher.
Char B hetzt in Aldfur gegen die Herzogin oder verkauft geheime Informationen über Britannia; das macht ihn auch in Britannia zum Verbrecher
Anhänger böser Götter können prinzipiell als Verbrecher betrachtet werden, die je nach klerikalem Rang (Laie bis Hohepriester) nur exorziert oder gleich getötet werden. Anhänger guter Götter könnten andersrum in Aldfur als Opfergabe für böse Götter enden.

"Freie Händler", die wirklich rege von A nach B tingeln, kann man für die unterschiedlichen Rechtslagen nicht belangen. So wie man in der Türkei keine Steine am Strand sammeln darf, worüber man an der Ostsee herzlich lachen würde. Dass die Gegenseite andere Gesetze und ein anderes Rechtsverständnis hat, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass diese Gesetze unvereinbar mit den "normalen" Moralvorstellungen sind. Es geht hier ja nicht nur um hartes Zeug wie Dämonenknochen, sondern zb auch einfach mal um Explosionstränke, die nur wegen ihrer Gefährlichkeit verboten sind und nicht, weil man da kleine Kinder eingekocht hat.

Wie mit einem Char umgegangen wird, kommt also auch ein bisschen darauf an, was er überhaupt verbockt hat. Konsequent gute Chars überlegen sich bei einem Aldfur Händler natürlich dreimal, ob sie bei ihm kaufen. Das hängt zum Beispiel davon ab, was er verkauft hat, wie dringend seine Waren benötigt werden usw. Von der Garde, Würdenträgern und Co aus dem Herzogtum sollte man also erwarten können, dass sie auf einen solchen Händler nicht mehr zurückgreifen.

Ich hoffe das kommt halbwegs klar rüber. Es gibt hierbei kein Schwarz und Weiß, denn die "Schwere" des Verbrechens und die Hintergründe dahinter haben viel damit zu tun, wie tolerabel der Umgang mit einem Char ist. Eine stadtbekannte Hure müssten Herzogtümler ja ebenfalls meiden wie der Teufel das Weihwasser, während ein Aldfurer sicher lieber einen großen Bogen um geschwätzige Glaronspriester, die Ehefrau eines Gardisten oder "strahlende Ritter" macht.

Du siehst wir sind mit den Konzepten generell stark davon abhängig, dass eure Chars auch konsequent entsprechend der Gesinnung gespielt werden.
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 22.02.2015, 13:04
#14
Lady Ygraine
Administrator
 
Registriert seit: 20 Feb 2007
Beiträge: 3.985
Edit: Im großen und ganzen richtig, Allessandra. Normale Bürger, die einfach nur ihre Gesinnung spielen wollen, sollen das auch gefahrlos tun können. Sofern sie keine groben Gesinnungsbrüche begehen, droht höchstens mal ein bisschen Haue. Ich denke das ist vertretbar.

Je "wichtiger" ein Char ist, umso wichtiger ist es für ihn auch aufzupassen, dass er keine schlafenden Hunde weckt (indem er durchs Feindesland spaziert oder den Unwillen des Feindes in irgendeiner Weise weckt)
Lady Ygraine ist offline  
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Alt 22.02.2015, 17:35
#15
Valerius Cordan
Reisender
 
Registriert seit: 08 Mar 2013
Beiträge: 93
Das wird eine spannende Zeit
Valerius Cordan ist offline  
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