16.01.2003, 23:34 |
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Ex-Staffler
Registriert seit: 15 Feb 2002
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- Es gibt (noch) keine "Uhrzeitregel", denn minderjährig bleibt minderjährig, egal, ob vor oder nach 23.00 Uhr. Somit war die Zeit, zu welcher der Pixelsex stattfand, belanglos - betreffend der Uhrzeit wurde also gegen keine Regel verstoßen.
- Der PO des gekickten Accounts hat zugegeben, sowohl den involvierten GM als auch andere Spieler über sein Alter belogen zu haben. Daraus folgt, dass keiner von beiden (weder der betroffene volljährige Spieler noch der GM) "schuldig" im Sinne unserer Regeln war. Beide dachten, sie hätten Pixelsex mit einem Erwachsenen. Nur, um das nochmal ganz klar herauszustellen: Wir sagen immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Unwissenheit ist etwas anderes als belogen zu werden! Unwissenheit bedeutet, dass man nicht nachfragt und somit seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, dass es einem letztlich egal ist, wie alt das Gegenüber ist, auf unseren konkreten Fall bezogen. Belogen zu werden bedeutet, dass man nachgefragt hat und eine "befriedigende" bzw. "glaubwürdige" Antwort erhalten hat. Da ein Spieler schlecht "Beweise" verlangen kann (Im Netz ist alles zu faken), ist der Sorgfaltspflicht des Spielers damit Genüge getan. Im nun vorliegenden Fall hat der minderjährige Accountinhaber zugegeben, die beiden anderen (sowie weitere Spieler) über sein Alter belogen zu haben. Somit ist dieser Fall klar und logisch zu einem Abschluss zu bringen gewesen: Es besteht keinerlei "Ungerechtigkeit" zu früheren Fällen, in welchen die Spieler "unwissend" nach der o.a. Definition gewesen sind. Somit wurde der Account des Minderjährigen, der gelogen hat, gekickt und die beiden anderen Accounts wieder freigeschaltet. Das ausgesprochene Hausverbot bezog sich auf weitere Dinge, die der gekickte Spieler sich hatte zuschulden kommen lassen. Im Zuge dieses Präzedensfalles werden die Regeln über pornographische Emotes im Beisein Minderjähriger in den nächsten Tagen ergänzt/verschäft werden. |
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