06.06.2017, 07:23 |
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Reisender
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Eine Wache überbringt Ria die vom Hüter des Jadethrons gesiegelte Urkunde
In Glauben an die Götter gibt sich die freie Siedlung Falkenstein mit dem Grossreich Aldfur im Jahre 1323 folgenden Vertrag: Es sollen die Grenzen der Siedlung wie auch die des Grossreiches Aldfur als gegeben und unumstößlich gelten, weder die eine noch andere Partei soll diese antasten, oder verletzen. Falkenstein wird dabei weder als Vasall noch Lehnsnehmer, sondern einzig und allein ihrem Rat und ihrer Bevölkerung gegenüber verpflichtet sein. Kein Waffenbündnis soll herrschen, weder zum Streite noch Schutze, mit den anderen Reichen, denn es möchte Falkenstein sich aus den Fehden der anderen heraushalten um im Frieden gedeihen zu können, solange bis man diesen Vertrag und damit die Grenzen und Rechte der freien Siedlung Falkenstein verletzen sollte. Es werden keine dauerhaften Gesandte zu anderen Ländern enstandt, noch sollen andere Länder dauerhaft einen solchen in der freien Siedlung Falkenstein unterhalten. Fürderhin wird die freie Siedlung Falkenstein Gesandten anderer Länder auf Anfrage freies Geleit und Schutz zukommen lassen, für diese Zeit, als da sie als solche sich verhalten und in der besprochenen Zeit sich dort aufhalten, so wie es auch die anderen Länder für Gesandte der freien Siedlung Falkensteins beeidet verbürgen mögen. Es soll Handel sein in den Grenzen Falkensteins und die Siedlung gibt sich das Recht Markt halten zu dürfen. Handel darf mit allen üblichen Waren betrieben werden, auf Strafe aber ist der Handel mit Sklaven verboten. Handel mit Gebeinen ist auf Todesstrafe untersagt! Die Siedlung Falkenstein gibt ausgewiesenen Jägern aus Aldfur das Recht der Jagd auf dem Siedlungsgebiet Falkensteins. Dieses Jagdrecht muss beim Rat der Siedlung Falkenstein beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen. Das Grossreich Aldfur gibt ausgewiesenen Jägern aus Falkenstein das recht der Jagd auf dem Gebiet des Grossreiches. Dieses Jagdrecht muss in Aldfur beantragt werden und wird mit 1 von 8 Anteilen an der Beute ausgeglichen. Das abernten von Feldfrüchten, Obstbäumen, allen Früchten des Waldes oder der Felder sowie das Fischen und das Schlagen von Holz ist nur den Bürgern der jeweiligen Reiche im Rahmen deren Gesetzgebung gestattet. Den Bürgern der Siedlung Falkenstein, die im Grossreich Aldfur Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen des Grossreiches Aldfur ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand der Siedlung Falkenstein zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interressen der Bürger der Siedlung zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten. Den Bürgern des Grossreiches Aldfur, die auf dem Gebiet der Siedlung Falkenstein Straftaten begangen haben, wird nach ihrer Festnahme und während dem Verhör durch die Wachen der Siedlung Falkenstein ihre Unversehrtheit an Leib und Seele zugesichert, und ein Beistand des Grossreiches Aldfur zugestanden der, ebenso unbeschadet, auch einer allfälligen Verhandlung beiwohnen darf um die Interessen der Bürger des Grossreiches zu wahren und deren Unversehrtheit bis zu einem allfälligem Urteil zu gewährleisten. Sowohl die freie Siedlung Falkenstein als auch das Grossreich Aldfur stimmen überein, ihre Grenzen nach eigenem Ermessen selbstständig und in Eigenverantwortung zu schützen. Truppen, egal ob regulär oder marodierend, welche außerhalb ihrer Gebiete angetroffen werden, werden unverzüglich und ohne weitere Bedingungen abgezogen oder der Justiz des jeweiligen Landes zugeführt, auf deren Gebiet sie festgenommen wurden. Sowohl das Grossreich Aldfur als auch die freie Siedlung Falkenstein anerkennen sämtliche Freiheiten die das jeweilige Reich den unbescholtenen Bürgern sämtlicher Völker und Reiche auf ihrem Gebiet zugesteht. |
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