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Alt 22.10.2008, 17:31
Änderung der Gesetze
#1
Botenjunge
 
Registriert seit: 02 May 2007
Beiträge: 439
In allen Städten des Herzogtums, sowie in Moonglow, Yew und vor den Toren Khaz'Durs finden sich in den Farben des Herzogtums gekleidete Boten ein. Mit lauter Stimme verkünden sie:

Höret, höret!

Mit sofortiger Wirkung gilt ab heute, dem 27. im Ronox im Jahre des Herrn 1295 im Herzogtum ein Kirchengesetz. Dieses Gesetz regelt folgende Punkte:

1. Als anerkannte Kleriker werden all jene betrachtet, die als Priester, Paladin oder in einem anderen Amt geweiht sind und im Dienst eines der folgenden Götter stehen:
Glaron
Alwyzz
Adoria
Aestifer
Ludia
Cunna
Libanu
Dem Namenlosen
Nugar
Tykene
sowie die Religion um die Person Nephar
Zusätzlich berücksichtigen die Gesetze die Gläubigen Loricas, indem jener als Kleriker Loricas betrachtet wird, der im Besitz der ihr geweihten Klinge ist.

2. Die oben genannten Personen haben im Herzogtum die folgenden Privilegien:
* Das Recht, das Zeichen ihres Glaubens offen, auch vor der Herzogin zu tragen, auch wenn dies Waffen sind
* Das Recht, überall im Herzogtum zu predigen und zu missionieren, mit Ausnahme anderen Göttern geweihter Orte und Gebäude
* Immunität vor dem weltlichen Gesetz in leichten Straftaten und Glaubensangelegenheiten
* Das Recht auf freie Rede, solange diese sich nicht lästerlich gegen die oben erwähnten Religionen, die Herzogsfamilie oder den König richten
* Ein Kleriker darf an der Verhandlung gegen eines seiner Glaubenskinder in beratender Funktion teilnehmen
* Kleriker dürfen nicht in Haft genommen, sondern nur dem zuständigen Gericht angezeigt werden
* Paladine dürfen Straftäter festnehmen, um sie der Garde oder dem Glaubenstribunal zuzuführen

3. Gerichtsbarkeit:
* In leichten weltlichen Straftaten besteht Immunität
* Schwere weltliche Straftaten werden von einem durch die Herzogin berufenen weltlichen Gericht verhandelt
* Kirchliche Straftaten werden vom Glaubenstribunal geahndet.

4. Glaubenstribunal:
* Das Glaubenstribunal besteht aus drei jährlich von allen Klerikern der Insel gewählten Vertretern. Zur Wahl stellen lassen kann sich ein jeder, der oben genannten Bestimmungen entspricht.
* Das Glaubenstribunal ist so lange beschlussfähig, solange mindestens einer der gewählten Vertreter anwesend ist. Sind die übrigen Vertreter abwesend, entscheidet der einzelne alleine
* Das Glaubenstribunal verhandelt nur kirchliche Straftaten
* Das Glaubenstribunal verhandelt nicht, was in die Zuständigkeit der Inquisition fällt

Lang lebe die Herzogin!
Lang lebe das Volk von Britannia!

Anschließend heften die Herolde eine Abschrift der Gesetze an alle im Herzogtum befindlichen Marktbrettern. Dem Yewer Rat, dem Tribunal von Moonglow, den Wachen Khaz'Durs und der Wache am Handelsposten der Elfen wird ebenfalls eine Abschrift übergeben.
Botenjunge ist offline  
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Alt 23.10.2008, 08:17
#2
Orak Fenthe
Reisender
 
Registriert seit: 25 Mar 2003
Beiträge: 1.002
*Orak nimmt das Schreiben entgegen als er im Ratsgebäude sitzt und über einige Dinge nachsinnt. Nachdem der Herold gegangen ist liest Orak das Kirchengesetz. Als er bei den Namen angelangt ist fällt ihm langsam aber sicher die Kinnlade herunter. "Oh mein Gott!" ... entfährt es ihm mit ernstaunt fester und toternster Stimme und er formt schnell das Zeichen der Sonne. Das Papier gleiten ihm aus den Fingern und fällt auf den Schreibtisch des Rates während er etwas von Blasphemie murmelt. Tief Luft holend sieht man Orak dann nach ein paar Minuten vor sich hin blicken noch bleicher als durch diese Dunkelheit verursacht mit einem Kopfschütteln nach draussen gehen und auf den Rücken seinen Pferdes gen Westen die Stadt verlassen.*
Orak Fenthe ist offline  
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