16.08.2010, 11:39 |
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Reisender
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In jeder Stadt wird an der bestbesuchten öffentlichen Stelle ein großer Aushang angeschlagen. In Khazdur wird erst um Erlaubnis gebeten, ehe der Aushang befestigt wird.
Seit dem 2. Estif des Jahres 1302 ist Valarian yewer Protektorat und der Bürger Ramirez Decram festgesetzt um sein Urteil wegen seiner Verfehlungen zu erwarten. Valarian verbleibt vorerst unter der Schirmherrschaft Yews, bis seine Majestät König Ergain I. von Faerlan einen würdigen Nachfolger in der Lehensvergabe bestimmt. Für diese Zeit gilt auf Valarian yewer Recht und Gesetz. Seit dem 20. Estif des Jahres 1302 gelten auf Valarian folgende Gesetze zusätzlich zu denen Yews: Es ist Pflicht eines jeden Bürgers auf Aufforderung der Freischar umgehend seinen Namen zu nennen. Diese Maßnahme dient dem Volke Valarians zum Schutz vor dem Dämonenhexer Shelvaris, der betonte sich auf Seiten Valarians gestellt zu haben. Ein jeder ist aufgefordert auffällige Bewohner und Gäste sofort zu melden. Weiterhin ist es untersagt, sich auf der valarianischen Insel und dem zugehörigen Land in Rüstkleid zu hüllen. Jeder Mann und jede Frau, die die Insel zu betreten gedenken, haben sich ihrer Rüstungen zu entledigen. Obendrein ist auch das Tragen von Waffen mit einer Klinge oder einem Schaft von über einer Handbreit verboten. Zuwiderhandlungen werden als Aufstand gegen die rechtmäßige Besatzung betrachtet und behandelt. Gästen der Insel ist selbiges ebenso untersagt, sofern nicht zur Freischar oder deren angeworbenen Söldnern, sowie der Garde des Herzogtumes, gehörig. Die Götter mögen die Krone Faerlans schützen. Im Namen Bargon Ferilans Herr Yews durch die Gnade seiner Majestät König Ergains I. von Faerlan |
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