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Alt 22.01.2011, 21:43
Bekanntmachung: Pakt zwischen Britain und Khaz'Dur
#1
Bolwen von Britannia
Spieler, Mensch
 
Registriert seit: 09 Oct 2003
Beiträge: 2.083
Glaron zum Gruße, Bürger Britains !

Am heutigen 15. im Cun des Jahres 1304 wurde zwischen der Grafschaft Britain und dem Zwergenreich Khaz'Dur ein Pakt geschlossen, der die Freundschaft unserer beiden Völker besiegelt. Es sei hiermit allen Bürgern der Stadt Britain und ihren Besuchern kundgetan, dass dieses Bündnis und die darin festgelegten Bestimmungen ab sofort Gültigkeit haben.
Glaron schütze die herzogliche Familie und das Volk Britannias !


Bolwen von Britain
Graf von Britain
Oberst der herzoglichen Garde



Zitat:


Pakt zwischen der Grafschaft Britain und dem Zwergenreich Khaz'Dur

  1. Beide Parteien erkennen die Grenzen des Bündnispartners, dessen Regierung, Gesetze und Autoritäten gegenseitig an und verpflichten sich, diese stets zu achten und zu respektieren. Sowohl Menschen als auch Zwerge verpflichten sich, Glauben, Sitten und Gebräuche des jeweils anderen auf dessen Territorium weder öffentlich zu schmähen noch absichtlich zu beleidigen oder geringzuschätzen. Die Gesetzestexte der Bündnispartner werden beiderseits öffentlich und in beiden Sprachen ausgehängt, um sie dem eigenen Volk und seinen Gästen bekannt zu machen. Änderungen an den bestehenden Gesetzen werden unverzüglich gültig, beide Bündnispartner verpflichten sich, solches den Führern des jeweils anderen Volkes binnen weniger Tage offizielll kundzutun. Ungewollte Gesetzesübertretungen in dieser Übergangsphase seien unter Berücksichtigung der Sachlage gesondert zu beurteilen.

  2. So ein Bürger Britains oder ein Khazad auf dem Gebiet des jeweiligen Bündnispartners gegen das herrschende Gesetz verstösst, werde er gemäß den Traditionen der Gerichtsbarkeit seines eigenen Volkes überstellt. Dem anklagenden Volk sei es gestattet, einen Beobachter zu entsenden, der sich davon überzeugen kann, dass den geltenden Gesetzen entsprechend Recht gesprochen wird. Das richtende Volk verpflichtet sich, gerecht und der Straftat angemessen zu urteilen, der Beobachter des Bündnispartners hat kein Mitspracherecht bei der Strafzumessung oder der Schuldentscheidung, zudem möge er nicht in den zu verhandelnden Fall selbst verstrickt sein. Einwände gegen ein Urteil mögen bei der höchsten weltlichen Gerichtsbarkeit des Bündnispartners vorgebracht werden. Von einem der Bündnispartner geächtete oder verbannte Personen fallen nicht unter diese Vereinbarung.

  3. Die Grafschaft Britain und das Reich der Khazad verpflichten sich gemäß den Vereinbarungen gegenüber dem Konzil der vereinten Völker, Soldaten zur Verteidigung des Südwalles zu entsenden. Hierbei sei stets die Notwendigkeit und die Sicherheit des eigenen Heimatlandes Maßstab zur Bestimmung der zu entsendenden Truppenstärke.

  4. Den Thollis der Khazad sei es gestattet, Metallrüstungen beliebiger Art in Britain zu tragen. Der jeweilige Symul und dessen Xar'Thollis sind befugt, auch im Schloß Waffen mit sich zu führen, gemäß den Traditionen des alten Paktes.

  5. Der herzoglichen Garde in Ausübung ihrer Pflichten wird von den Khazad gestattet, Straftäter in das Territorium Khaz'Durs hinein zu verfolgen und dort zu stellen, nicht jedoch ohne Erlaubnis der Thollis den Berg oder Gebäude der Clans Khaz'Durs dabei zu betreten. Sowohl die Grafschaft Britain als auch die Khazad verpflichten sich, flüchtige Verbrecher, die vom Bündnispartner gesucht werden, auf eigenem Territorium zu verfolgen, festzunehmen und auszuliefern, sollten sie sich dort zu verbergen suchen um der Gerechtigkeit zu entgehen. Die herzogliche Garde wird ausdrücklich angewiesen, soweit möglich auf die Nutzung von Magie bei einem Einsatz auf Khazadgebiet zu verzichten. Im Gegenzug wird es den wachhabenden Thollis der Khazad gestattet, flüchtige Verbrecher in das Gebiet der Menschen hinein zu verfolgem, um ihrer habhaft zu werden und ein auf Khazadgebiet verübtes Vergehen aufzuklären. Handelt es sich dabei um Angehörige des jeweils anderen Volkes, ist der Angeklagte nach Abschluss der Untersuchungen der Gerichtsbarkeit seines Volkes zu übergeben, diese Bestimmung gilt für beide Bündnispartner gleichermassen. Den Wachhabenden beider Bündnispartner wird Selbstverteidigungsrecht und Waffeneinsatz im gebotenen Maße zugestanden, um Straftäter des jeweils anderen Volkes im Bedarfsfalle zu stellen und das eigene Volk zu schützen. Die Führer der Wachhabenden beider Bündnispartner zeichnen verantwortlich für Disziplin ihrer Untergebenen und Einhaltung dieser Absprachen.

  6. Den Khazad wird die Nutzung des Handelspostens in Britain ab sofort gestattet. Es sei den Khazad ferner erlaubt, das Gebäude durch eigene Wachtposten zu sichern.
    Der Handelsposten ist britainer Grund und Boden, es gelten die Gesetze des Herzogtums Britannia und die der Grafschaft Britain. Im Gegenzug gestatten die Khazad den Bürgern Britains die freie Nutzung der magischen Reiseportale auf ihrem Grund und Boden, wobei die Menschen sich verpflichten, auf Boden der Khazad die Gesetze Khaz'Durs zu achten und den Weisungen der wachhabenden Thollis zu folgen.

  7. Der Handel zwischen Khazad und der Grafschaft Britain sei frei von Zöllen und Steuern und nur von den Gesetzen des jeweiligen Bündnispartners abhängig.
    Den Khazad wird ausdrücklich das Jagen, das Schlagen von Holz, das Zähmen von wilden Tieren, Ackerbau sowie Fischerei und Bergbau auf freiem Gebiet der Grafschaft Britain gestattet.

  8. Das diplomatische Verhältnis zu Dritten wird durch den Pakt nicht bestimmt und unterliegt den individuellen Entscheidungen der jeweiligen Regierungen, ohne dabei die Gültigkeit des geschlossenen Paktes zwischen Britain und Khaz'Dur zu berühren.

  9. Der Pakt endet durch ausdrückliche Aufkündigung einer der beiden Parteien und kann im Falle eines Regierungswechsels durch beiderseitiges Bekunden fortgeführt werden.

  10. Änderungen und Ergänzungen zu einzelnen Punkten können nur in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen werden und erhalten sofort nach Einfliessen in den Pakt ihre Gültigkeit. Sowohl Britain als auch Khaz'Dur verpflichten sich, die Bürger des eigenen Volkes über Änderungen an den Inhalten des Paktes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

~~~


Mögen die Menschen Britains und das Volk der Khazad fortan in Freundschaft leben und Schulter an Schulter streiten gegen den gemeinsamen Feind.


Vogash Xadek
Symul an Harkan
König über Khaz'Dur



Bolwen von Britain
Graf von Britain
Oberst der herzoglichen Garde



Bolwen von Britannia ist offline  
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Alt 23.01.2011, 23:56
#2
Vogash
Reisender
 
Registriert seit: 02 Aug 2010
Beiträge: 120
Eine ähnliche 'wenn auch strikt übersetzte' Abschrift findet sich
im Berg wieder und wird auch in den Süden gebracht. Unter dieser
steht noch zugefügt:



Mahal Geschwister, Vetter und Basen!

Altes wurde neu aufgegriffen. Ein Pakt wurde beidseitig besiegelt.
Es gilt ab sofort das niedergeschriebene zwischen Khaz'Dur und
dem Menschenlehen von Britain. Ehrt den Berg im Einhalt des Pakt.

Vogash Xadek Harkan Symul
18. im Cun 1304


Vogash ist offline  
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