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Reisender
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*an den öffentlichen Plätzen in Aldfur findet man folgenden Aushang*
Werte Bürger Aldfurs. Als erste Amtshandlung als Stadtverwalter, werde ich die längst überfällige Neuordnung der Abgaben und Steuern in Aldfur hier als Beschluss fest halten: Kopfsteuer: Ist zu bezahlen pro Kopf, dies bedeutet jeder Bürger hat die Pflicht für sich und seine Leibeigenen einen Einheitsbetrag zu bezahlen. Die Abgabe ist in die Stadtverwaltungskasse zu entrichten. Grundherrschaftsabgabe: Ist zu bezahlen pro Grundstück in Aldfur. Richtet sich nach der Größe des Grundstücks. Die Abgabe ist in die Stadtverwaltungskasse zu entrichten. Strafzoll: Sobald Güter aus dem Umland bezogen werden, die auch in Aldfur verfügbar sind oder Hergestellt werden können, gilt es den Zehnten Teil der Auftragsumlage abzugeben. Ein Beispiel: Das Schwert, welches im Umland für 120 große Taler gekauft wurde, wird mit 12 großen Taler bezollt. Die Abgabe ist in die Stadtverwaltungskasse zu entrichten. Kirchensteuer: Der Zehnte Teil der Kopfsteuer wird in die Kirchenkassen abgeleitet. Die einzelnen offiziellen Kirchen bekommen je nach Anzahl der gemeldeten Gläubigen diesen Anteil. Eine Kirche wird eine offizielle Glaubensrichtung sobald sie folgende Kriterien erfüllt: Ein Gottenhaus oder ein Tempel zu unterhalten ist. Unkosten für Messen und Zeremonien nachweisen kann. Ein in Aldfur lebende Priester ansässig ist. Die Kirchensteuer wird aus der Kopfsteuer abgeleitet. Kriegsabgaben: Je nach Lage Aldfurs wird für jeden Bürger eine Kriegsabgabe Fällig. Sobald sich Aldfur im Krieg mit mindest einer Partei befindet, erhöht sich die Kopfsteuer um den Kriegsanteil. Dieser Beträgt den zusätzlich Zehnten Teil der Kopfsteuer Last. Außerdem ist es den Befehlshabern frei, während eines Feldzuges Nutztiere sowie Lebenswichtige Güter (Essen, Wasser) zu beschlagnahmen. Das Recht eines Bürger Aldfurs ist jedoch: Diese Beschlagnahmung wird aus dem Anteil der Kriegsabgaben wieder an die Betroffenen erstattet. Sollte er kein offizieller Bürger sein, trägt er die alleinige Schuld für die Beschlagnahmung. Die Kriegsabgabe wird im Kriegsfall mit der Kopfsteuer eingezogen und dann der Kriegskasse zugeführt. Die Steuern und Zölle werden für folgende Zwecke verwendet, welche dem allgemeinen Wohl dienen: Kopfsteuer: Diese dient dem Allgemeinwohl in Aldfur und wird verwendet für Bau von Öffentlichen gebäuden, Sicherstellung wichtiger Handelswaren, Sicherstellung der Wasserversorgung sowie unterhalt der Öffentlichen Gebäude. Grundherrschaftsabgabe: Wird für die Anbringung und den Unterhalt von Straßen sowie Straßenbeleuchtungen sowie Ausschilderungen verwendet. Strafzoll: Wird verwendet um den in Aldfur ansässigen Handwerkern Aufstieges Subvention zu bieten um Aldfur unabhängig nach Außen zu machen. Kirchensteuer: Dient der Kirche, ihren Pristern und ihren Gläubigen, für das Abhalten von Messen, den Unterhalt der Gebäude sowie die Pflege und Unterbringung von Relikten. Kriegsabgaben: Stehen dem Befehlshaber der Armee zu um Aldfur zu Schützen und die Militärischen Interessen außerhalb Aldfurs durchzusetzen. Die Steuern sowie Zölle sind selbstständig und einmal Pro Mond an den Stadtverwalter oder einen Stellvertreter zu entrichten. Sowie auf Ansage sofort zu bezahlen. Die Höhe der Steuern richtet sich nach den Interessen und Baulichen Fortschritten in Aldfur und werden jeweils zum Folgemond bekannt gegeben. Ohne Bekanntgabe bleibt die Steuerlast die selbe wie zuvor ![]() |
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