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Gast
Beiträge: n/a
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Jeder Handel in der Markthalle mit Knochen und Gegenständen die aus ihnen gefertigt wurden ist hiermit ABSOLUT untersagt.
Bei Widerhandlung wird der Schuldige mit Peitschenhieben und Kerker bestraft. Jaque *das Siegel der Stadtgarde ziert den Aushang* |
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