16.03.2011, 12:49 |
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Reisender
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*Boten verkünden, auch in den verschiedenen Reichen der Menschen, den Inhalt des Paktes zwischen den Königreichen Khaz'Dur und Cerinor. Anschließend hinterlassen sie ein Pergament mit der Niederschrift des Bündnisses an den Anschlagbrettern.*
§ 1 Die Völker erkennen untereinander die Grenzen des jeweils anderen Volkes als rechtmäßig an. Die Ländereien der Zwerge umfassen den Berg, in welchem die Stadt Khaz'Dur liegt, sowie die Gebiete nördlich und südlich davon bis zu den Grenzen der Städte Cove und Minoc. Die Besitztümer der Elfen erstrecken sich über die Inseln Cerinor und Occlo sowie deren angrenzender Gewässer. § 2.a. Die Völker erkennen untereinander die Gesetze des jeweils anderen Volkes als rechtmäßig an und verpflichten sich, diese Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Gesetze ist der Beschuldigte seinem eigenen Volk zu überstellen, so dass seine Brüder und Schwestern gerecht im Sinne dieses Paktes über ihn richten mögen. § 2.b. Das geschädigte Volk hat hierbei das Recht einen Vertreter zur Verhandlung zu entsenden, um sich zu vergewissern, dass in angemessenem Umfang das Vergehen dargestellt, verstanden und gerichtet wurde. § 3 Die Völker erkennen die Regenten der jeweils anderen Partei als rechtmäßigen an und bringen ihm den entsprechenden Respekt entgegen. Der Regent der Khazad ist Vogash, Sohn der Xadek, Symul an Harkan; der Regent der Elfen ist Sathrion Maniel, Verwalter des Königreiches Cerinor. § 4 Des Weiteren erkennt man sowohl kulturelle sowie religiöse Unterschiede und Einstellungen an und gesteht sie einander zu. § 5.a. Auf elfischem und zwergischem Grund und Boden ist das Jagen, Holz schlagen und sammeln sowie das Zähmen von Tieren oder anderweitige Bereicherung an dem Besitz der Elfen oder Khazad verboten. § 5.b. Bis auf weiteres besteht ein Verbot die elfischen Ländereien zu betreten. Die Wachen an den Zugängen zum Reich der Elfen werden etwaige Besucher auf diesen Umstand hinweisen und aus dem Königreich weisen. Bei Gegenwehr oder Nichtbefolgen der Anweisungen der Wachen sind diese dazu angehalten in angemessener Weise zu reagieren. § 6 Zwischen dem Volk der Khazad und dem Volk der Elfen soll der Handel ohne Zölle oder Steuern florieren. Der Handel mit zwergischen oder elfischen Metallen ist jedoch verboten und in jedem Einzelfall vom jeweiligen Regenten abzusegnen. § 7 So eines der Völker einen Verdächtigen fängt oder diesem Asyl gewährt, der vom jeweils anderen Volk gesucht wird, muss dieser ausgeliefert werden, um dem geschädigten Volk eine angemessene Bestrafung des Verdächtigen zu ermöglichen. *Zwergenrune* Symul Vogash Sathrion Maniel, Verwalter des Königreiches Cerinor |
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