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Alt 10.05.2017, 19:08
An Hofdame Belatar
#1
Lea Siari
Reisender
 
Registriert seit: 17 Jun 2016
Beiträge: 185
Glaron mit Euch Hofdame Belatar,

der Rat von Falkenstein hat einen Vertrag erarbeitet, der das Nebeneinander des Herzogtums und der Siedlung Falkenstein regeln soll.
Ihr erhaltet eine Vorabschrift um Euch über den Inhalt ein Bild machen zu können und zur Vorbereitung eines gemeinsamen Gespräches. Da Ihr bei den Vorgesrächen teilweise anwesend ward, senden wir diese Vorabschrift an Euch damit Ihr diese dann nach Klärung offener Fragen an Ihre Hoheit weiterleiten könnt.
Für Vertragsverhandlungen wäre ein Vorschlag Eurerseits zu einem Treffen dann wünschenswert.

Im Namen des Rates,

Lea Siari
Rätin

In Glauben an die Götter gibt sich die freie Siedlung Falkenstein mit dem Herzogtum im Jahre 1323 folgenden Vertrag:

Es sollen die Grenzen der Siedlung wie auch die des Herzogtums als gegeben und unumstößlich gelten, weder die eine noch andere Partei soll diese antasten, oder verletzen. Falkenstein wird dabei weder als Vasall noch Lehnsnehmer, sondern einzig und allein ihrem Rat und ihrer Bevölkerung gegenüber verplfichtet sein.

Kein Waffenbündnis soll herrschen, weder zum Streite noch Schutze, mit den anderen Reichen, denn es möchte Falkenstein sich aus den Fehden der anderen heraushalten um im Frieden gedeihen zu können, solange bis man diesen Vertrag und damit die Grenzen und Rechte der freien Siedlung Falkenstein verletzen sollte.

Es werden keine dauerhaften Gesandte zu anderen Ländern enstandt, noch sollen andere Länder dauerhaft einen solchen in der freien Siedlung Falkenstein unterhalten. Fürderhin wird die freie Siedlung Falkenstein Gesandten anderer Länder auf Anfrage freies Geleit und Schutz zukommen lassen, für diese Zeit, als da sie als solche sich verhalten und in der besprochenen Zeit sich dort aufhalten, so wie es auch die anderen Länder für Gesandte der freien Siedlung Falkensteins beeidet verbürgen mögen.

Es soll Handel sein in den Grenzen Falkensteins und die Siedlung gibt sich das Recht Markt halten zu dürfen.
Handel darf mit allen üblichen Waren betrieben werden, auf Strafe aber ist der Handel mit Sklaven verboten.
Handel mit Gebeinen ist auf Todesstrafe untersagt!

Bürger der Siedlung Falkenstein, die im Herzogtum Straftaten begangen haben, werden nach ihrer Festnahme und dem Verhör durch die Wachen des Herzogtums der Wache Falkensteins zur angemessenen Bestrafung übergeben.
Bürger des Herzogtums die auf dem Gebiet der Siedlung Falkenstein Straftaten begangen haben, werden nach ihrer Festnahme und dem Verhör an das Herzogtum ausgeliefert. Ausgelieferte Personen haben keinerlei Zugangsrechte mehr in das Siedlugsgebiet von Falkenstein.
Lea Siari ist offline  
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